Mord verjährt nie: Prozess um getötete Amy Lopez in Koblenz wird fortgesetzt

Es ist der zweite Prozesstag im Mordfall Amy Lopez. Der Andrang am Koblenzer Landgericht ist erneut groß. Angeklagt ist ein heute 81-jähriger Mann. Er soll die 24-jährige US-Amerikanerin im September 1994 auf der Festung Ehrenbreitstein vergewaltigt und ermordet haben. Zum Prozessauftakt hat Hans S. die Vorwürfe eingeräumt.

32 Jahre lang blieb eine Frage offen: Wer hat Amy Lopez getötet? Heute geht es vor dem Koblenzer Landgericht um die DNA-Spur, die nach Jahrzehnten zum mutmaßlichen Mörder führt. Harald Süßenbach war damals Chef der Koblenzer Mordkommission und einer der ersten Ermittler am Tatort. Der Fall lässt den heute 82-Jährigen auch nach seiner Pensionierung nicht los.
Harald Süßenbach, ehemaliger Chef der Koblenzer Mordkommission
„Es versetzt mich im Moment auch in einen Zustand, wo ich glaube, es war gestern erst. Nachdem ich die Zeugen gehört habe, findet sich da vieles wieder, was ich selber schon fast vergessen habe aber wieder da ist.“
Die 1994 von ihm gesicherten Kleidungsstücke werden fast 30 Jahre später zum entscheidenden Beweis. Moderne Analysemethoden machen sichtbar, was damals noch nicht möglich war. Der Abgleich mit einer neuen Speichelprobe von Hans S. ergibt schließlich einen eindeutigen Treffer. Am 23. Februar wird er in einer Seniorenresidenz festgenommen.
Volker Klein, Verteidiger des Angeklagten
„Er möchte einfach nur, dass dieses Verfahren beendet ist. Er hat freiwillig die Speichelprobe abgegeben und deswegen möchte er endgültig mit diesem Verfahren abschließen und mit dem Fall abschließen.“
Für den ehemaligen Ermittler ist die Ruhe des Angeklagten schwer auszuhalten.
Harald Süßenbach, ehemaliger Chef der Koblenzer Mordkommission
„Das ist schon gewaltig, was da bewegt wurde und wie kühl und teilnahmslos der Angeklagte da zuhört und die Ruhe hat. Das bringt mich dann so ein bisschen in Wallung, sage ich mal. Da würde ich am liebsten aufstehen und mir ihn nochmal vorknöpfen.“
Zur Beweisaufnahme gehört heute auch das psychologische Gutachten des Angeklagten.
Julian Beimel, Reporter in Kobenz
„Wenn man sich das Gutachten hier heute angehört hat, entsteht das Bild eines unauffälligen, gewöhnlichen Mannes. Bei Hans Joachim S. gebe es  keinerlei Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung, Wahnvorstellungen oder Suchtprobleme. In den zwei Gesprächen habe er stets einen sehr klaren und reflektierten Eindruck gemacht. Mit seiner strukturierten Lebensweise, so der Gutachter, sei es dem schon vielfach vorbestraften Angeklagten gelungen, in zwei völlig unterschiedlichen Parallelwelten zu leben und diese in seinem Alltag miteinander zu vereinbaren.“
Kommenden Mittwoch geht es weiter mit den Schlussplädoyers. Das Urteil könnte bereits in der kommenden Woche fallen.