Nach Tod einer 4-Jährigen – Narkosearzt erneut in Frankfurt vor Gericht
Fast fünf Jahre nach dem Tod eines vier Jahre alten Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg muss sich ein Narkosearzt seit heute erneut vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. In einem ersten Prozess war der Arzt wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Anfang des Jahres auf – jetzt droht dem Angeklagten lebenslang.
War es Totschlag – oder doch Mord? Das ist die zentrale Frage im Revisionsprozess gegen den heute 69 Jahre alten Anästhesisten aus Bensheim, dem schwerste Behandlungsfehler vorgeworfen werden. Im September 2021 soll Gerald W. zunächst einer erwachsenen Frau und dann 4 Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. In zu hohen Dosen. Und noch schlimmer: Immer wieder aus der gleichen Flasche. Das ist aus hygienischen Gründen eindeutig verboten, weil sich in Propofol sehr schnell Keime bilden können. Mit fatalen Folgen.
Constanze Jung, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Die Kinder haben daraufhin schwerste Infektionen bis hin zu einer Sepsis erlitten. Er soll im Anschluss des unterlassen haben, die Kinder ins Krankenhaus einzuweisen. Ein Kind ist tatsächlich unmittelbar nach der Behandlung auf dem Zahnarztstuhl noch verstorben. Und drei weiter Kinder befanden sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.“
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Mord aus Verdeckungsabsicht und niedrigen Beweggründen: Der 69jährige Deutsche soll nur deshalb keinen Rettungswagen gerufen haben, weil er seine fehlerhafte Arbeitsweise vertuschen wollte. In erster Instanz hatte das Landgericht geurteilt, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf und wies es zur Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück. Trotz der Belastungen aus dem ersten Prozess werden sowohl die Eltern der geschädigten Kinder als auch viele weitere Zeugen in der neuen Verhandlung noch einmal aussagen müssen.
Constanze Jung, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Das hat einfach den Hintergrund, dass man natürlich obwohl das äußere Tatgeschehen feststeht, dass es diese Behandlungsfehler gab, muss man die subjektive Tatseite trotzdem beurteilen. Wir können dem Täter, also dem Angeklagten, nicht in den Kopf gucken. Wir müssen die Zeugen insbesondere dazu befragen: Hat er vielleicht nach außen geäußert, warum er es unterlässt, die Kinder ins Krankenhaus zu bringen? Das wird sicherlich ein Schwerpunkt in dieser Hauptverhandlung sein.“


