Keine Förderung mehr? Gesetz bedroht hunderte hessische Wasserkraftwerke

Es ist eine der größten Fragen unserer Zeit: Wie soll die Energieversorgung der Zukunft aussehen? Eine nachhaltige Energiequelle, die schon seit tausenden Jahren genutzt wird, ist die Wasserkraft. Als erneuerbare Energie nutzt sie, wie die Solarenergie, Ressourcen, die ohnehin in der Natur vorhanden sind. Ausgerechnet die Neuauflage des sogenannten „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ könnte für knapp 400 kleinere Wasserkraftanlagen in Rheinland-Pfalz und Hessen jetzt aber das Aus bedeuten.

Sie hat schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel: die Wasserkraftanlage der Familie Hoffarth in Lohra. Eigentlich würden sie die Anlage gerne modernisieren, aber das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, könnte ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Denn der Strom, den Familie Hoffarth mit ihrer Anlage in das Netz einspeist, soll in Zukunft nicht mehr durch einen festen Betrag vergütet werden. Der Grund: Die Leistung ihrer Wasserkraftanlage fällt unter den neuen Grenzwert von 25 Kilowatt.
Felix Hoffarth, Landwirt und Betreiber einer Wasserkraftanlage
„Wir bekommen für die Kilowattstunde 7,8 Cent. Wenn man das multipliziert kommt man auf circa 4000 Euro, die wir im Schnitt der Jahre erhalten, dafür, dass wir den Strom produzieren. Über den neuen Entwurf würden wir die 7,8 Cent nicht mehr bekommen. Wir müssten den Strom direkt vermarkten, was bei der kleinen Menge so gut wie unmöglich ist. Würden daher eigentlich unseren Strom nicht mehr verkauft bekommen.“
Damit die Wasserkraftanlage der Hoffarths auch in Zukunft Strom produzieren kann, muss sie früher oder später modernisiert werden. Was Felix Hoffarth dafür braucht, ist Planungssicherheit.
Felix Hoffarth, Landwirt und Betreiber einer Wasserkraftanlage
„Also die Anlage muss jetzt nach 30 Jahren modernisiert werden, circa 30.000 Euro Kosten. Diese Kosten würde ich erst über Jahre wieder einspielen. Das funktioniert aber nur, wenn ich einen gesicherten Vergütungssatz aus dem EEG erhalte für den Strom den ich produziere. Weil ohne sichere Einnahme kann ich kein Geld ausgeben. (…). Und ohne die Modernisierung würde die Anlage nicht mehr laufen können. Also so oder so funktionierts für uns nicht.“
Diese Wasserkraftanlage ist gerade in Betrieb gegangen und technologisch auf dem neuesten Stand. Gebaut hat sie Ronald Steinhoff mit seiner Firma. Der Vizepräsident des Bundes Deutscher Wasserkraftwerke ärgert sich, dass das Potenzial von Wasserkraft im neuen EEG grundsätzlich nicht berücksichtigt werde. Die rund 3.500 Wasserkraftwerke mit Leistung unter 25 kW in Deutschland stünden mittelfristig vor dem Aus.
Roland Steinhoff, Bund Deutscher Wasserkraftwerke
„Damit würde dieser stetige Stromanteil, das sind etwa 50 Megawatt, das entspricht etwa zwei Gaskraftwerke, die dadurch mehr gebaut werden müssten. Mein Kritikpunkt ist, dass man sich die Wasserkraft nicht richtig angeschaut hat. Man hat sich nicht die Wertigkeit des Stromes angeschaut und man hat sich nicht die Möglichkeiten angeschaut, die man mit der Wasserkraft hat. Auch in Hinblick auf Krisenresilienz, auf die Stetigkeit, auf die Netzstützenden Eigenschaften. Und vor allen Dingen auch auf das Wassermanagement: Hochwasserschutz und Niedrigwasservorsorge.“
Am 01. Januar 2027 soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten. Felix Hoffarth hofft, dass es bis dahin noch angepasst wird, damit er seine Wasserkraftanlage modernisieren und auch in Zukunft noch betreiben kann.