Ab heute gilt das „Recht auf Reparatur“

Wie alt ist eigentlich der Bildschirm, auf dem Sie uns gerade zuschauen? Im Schnitt nutzen wir einen Fernseher sieben Jahre lang, bis er entsorgt wird und wir uns einen neuen kaufen. Dabei wäre er in vielen Fällen noch leicht zu reparieren. Ab heute soll eine neue EU-Richtlinie für mehr Nachhaltigkeit sorgen – mit dem Recht auf Reparatur.

Viel los bei der Blitzblume in Ingelheim. Seit über 30 Jahren hat man sich hier auf die Reparatur von Elektrogeräten spezialisiert. Doch die Hersteller machen es den Tüftlern oft schwer. So auch bei diesem Toaster: Eine Heizplatte ist gerissen. Der Hersteller stellt aber nur das gesamte Heizsystem als Ersatzteil zur Verfügung. Preis: 130 Euro. Reparieren lohnt sich da nicht mehr.
Oliver Stens, Elektriker und Tüftler
„Wenn man die einzelnen vier Heizplatten vereinzelt konstruiert hätte, dann wäre das für einen Preis von 15 bis 20 Euro im Einkauf noch eine wirtschaftliche Reparatur gewesen.“
So landet der Toaster auf dem Müll, obwohl er repariert werden könnte. Genau das will die EU künftig verhindern – mit dem Recht auf Reparatur.
Es gilt vor allem für große Haushaltsgeräte: Kühlschränke und Waschmaschinen. Geräte mit Display, wie Handys und Fernseher. Aber auch für E-Scooter und E-Bikes und ein paar weitere Produkte.
Die Hersteller werden verpflichtet, eine Reparatur anzubieten – und die zu einem angemessenen Preis. Bislang waren Reparaturen bei vielen Herstellern gar nicht erst vorgesehen. Nach der Reparatur verlängert sich die Gewährleistung um weitere zwölf Monate. Ersatzteile müssen länger bereitgestellt werden. Und: Hersteller dürfen keine Software nutzen, die eine Reparatur durch Dritte oder die Nutzung anderer Ersatzteile blockiert.
Für die Verbraucherzentrale ein Schritt in die richtige Richtung. Aber:
Ruth Preywisch,Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
„Es wird nicht definiert, was genau ein angemessener Preis für Reparaturen ist. Es müssen auch nicht für alle Geräte Ersatzteile vorrätig gehalten werden und die Verbraucher sind nach einem Jahr immer noch in der Pflicht beweisen zu müssen, dass sie das Gerät nicht selbst kaputt gemacht haben, sondern dass das schon ein Fehler im System ist.“
Bei der Blitzblume wünscht man sich, dass das Gesetz auf weitere Produkte ausgeweitet wird. Vor allem aber müsste sich die Einstellung vieler Verbraucher ändern. Denn an eine Reparatur denken die oft gar nicht erst.
Philipp Jung, Elektriker
„Fehler, die von vornherein erst mal sich als ziemlich schwerwiegend zeigen, sind oftmals relativ schnell zu reparieren. Man muss halt wissen, wo.“
Auch bei dieser Waschmaschine sah es zunächst nach Totalschaden aus. Ausgetauscht werden musste am Ende nur ein kleines Element der Elektronik. Das Recht auf Reparatur soll genau das anstoßen: ein Umdenken, bei Herstellern und Verbrauchern. Weg vom Neukauf und hin zu mehr Reparatur.