Mit Hammer erschlagen: Urteil in Mordprozess

Im Oktober wurde in Bad Kreuznach eine 66 Jahre alte Frau erschlagen aufgefunden –  in ihrem Keller. Eine Angehörige hatte zuvor die Polizei informiert, weil die Frau nicht zu einer Verabredung erschienen war. Ins Visier gerät schnell der ehemalige Lebensgefährte. Er soll sein Opfer mit einem Hammer und einer Rohrzange erschlagen haben. Heute ist am Landgericht Bad Kreuznach das Urteil gefallen.

Lebenslänglich. Das Landgericht spricht den 70-jährigen Rainer L. wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.
Andreas Kaiser, Anwalt der Nebenklage
„Er hat hier mit einem Hammer zugeschlagen, erst mal auf den Hinterkopf, er hat mit der Rohrzange zugeschlagen und das in massiver Form. Frau Maul lag am Boden. Das Verletzungsmuster war sehr schwerwiegend gewesen. Wir haben hier Besonderheiten der Habgier der Ermöglichungsabsicht und der Heimtücke.“
Monika M. erleidet ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und stirbt an den Folgen der massiven Gewalteinwirkung. Dabei wollte sie dem Angeklagten am Tattag lediglich einen Gefallen tun.
Nina Seeh, Reporterin
„Der Angeklagte Rainer L. wird von Zeugen als schwierig und streitsüchtig beschrieben. Ohne Altersabsicherung und in finanziellen Schwierigkeiten, steht er vor einem Scherbenhaufen, als ihm auch noch seine Wohnung gekündigt wird. In der Folge nutzt er das Vertrauen und die Hilfsbereitschaft von Monika M. aus, die mit ihm gemeinsam seine Sachen aus ihrem Keller räumt, im Glauben er habe bereits eine neue Wohnung. Erst als sein ganzer Hausrat verstaut ist, begeht er den geplanten Mord, um sich an ihrem Vermögen zu bereichern.“
Nach der Tat stiehlt Rainer L. das Portemonnaie, die EC-Karte und den Autoschlüssel des Opfers. Mit ihrem Auto fährt er direkt zu einer Bank und hebt 720 Euro ab. Einen Tag später nimmt die Polizei ihn fest.
Juristisch ist der Fall aufgeklärt – für die Angehörigen bleiben jedoch viele Fragen offen. Der Angeklagte verweigert im Prozess die Aussage gegenüber Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Besonders für die 90-jährige Mutter des Opfers, Hildegard M., bleibt deshalb das Motiv unbegreiflich.
Hildegard M., Nebenklägerin und Mutter des Opfers
„Ich wollte gern von ihm wissen, ob das alles, was er mir in der Zeit wo die zusammengelebt haben, ob das alles Theater war. Denn mir gegenüber war er immer sehr zuvorkommend.“
Trotz der offenen Fragen versucht Hildegard M. nun, mit dem Urteil ihren persönlichen Frieden zu finden.
Hildegard M., Nebenklägerin und Mutter des Opfers
„Ich denke, dass ich jetzt so den Schlussstrich ziehen kann und, dass ich mal endlich zur Ruhe komme.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat angekündigt, Revision einzulegen.