Gerichte leiden unter Antragsflug durch KI

Wenn Krankenversicherungen Therapien nicht bezahlen wollen, Sozialleistungen gestrichen werden oder der Schwerbehindertenausweis nicht genehmigt wird, dann können sich Betroffene im Streitfall an ein Sozialgericht wenden. Kostenlos und ohne Anwalt. Bei der Antragstellung verlassen sich immer mehr Bürger auf die Hilfe von Künstlicher Intelligenz – nutzen beispielsweise ChatGPT um die Grundsicherung einzuklagen. Was dabei herauskommt, ist inhaltlich oft falsch und viel zu ausführlich, wie unser Beispiel aus Frankfurt zeigt.

„Für die Klägerinnen war eine abstrakt günstigere Wohnung tatsächlich nicht erreichbar. Die umfangreichen Bewerbungen blieben erfolglos. Der Beklagte hat keine konkrete Alternative aufgezeigt“.
Hier geht es um die Höhe von Unterkunftskosten, die das Jobcenter übernehmen soll. Wirkt gut formuliert, ist in Wahrheit aber nichts als heiße Luft.
„Der ‚Beklagte‘, der ‚keine konkrete Alternative‘ angeboten hat, muss das in diesem Fall auch gar nicht.“
Pseudo-juristischer Blödsinn also. Der Verfasser des fehlerhaften Antrags war eine kostenlose KI.
Prof. Dr. Henning Müller, Präsident Sozialgericht Frankfurt a. M.
„Die Sozialgerichte werden seit einigen Monaten von einer fast beispiellosen Klagewelle geflutet. Und diese Klagewelle ist besonders, denn sie wird vor allem durch KI-Tools generiert. Ein guter Anwaltsschriftsatz wird schon den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde legen und wird sozusagen die Kernprobleme des Falls aufzeigen. Die KI-Schriftsätze hingegen sind aufgebläht mit Nebelkerzen und Nebenkriegsschauplätzen und legen sozusagen falsche Schwerpunkte.“
Der durchschnittliche, von einem Anwalt verfasste Antrag, ist zwei bis drei Seiten lang. Ein KI-Antrag umfasst eher 20 bis 30 Seiten. Auch die Anzahl der eingereichten Anträge ist im letzten halben Jahr um fast 50 Prozent gestiegen. Für die Richter steigt der Aufwand massiv, aber auch den Klägern helfen die KI-Anträge nicht.
Prof. Dr. Henning Müller, Präsident Sozialgericht Frankfurt a. M.
„Es ist aus Klägersicht überhaupt nicht sinnvoll. Es ist nicht effizient. In der Sozialgerichtbarkeit gibt es einen wunderbaren Prozessgrundsatz und der heißt ‚Der Grundsatz der Klägerfreundlichkeit‘. Das heißt, die Richterinnen und Richter sorgen dafür, dass das Verfahren richtig läuft. Man muss sie nicht überzeugen mit schönen Worten. Entscheidend ist, dass man das Problem einkreist, dass man sagt, worum es geht. Bei der KI ist im Grunde mehr Schein als Sein. Und das bringt im Verfahren überhaupt nichts, vor allem keinen Erfolg.“
KI-generiert oder nicht: Jeder Antrag muss geprüft werden. Einfach mehr Personal einstellen – in der aktuellen Haushaltslage nicht drin. Aber: Auch den Richtern könnte in Zukunft KI helfen. Laut Wilhelm Wolf, dem Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts, brauche es Tools …
Dr. Wilhelm Wolf, Präsident Hessisches Landessozialgericht
„… die jedenfalls die Strukturierung der Verfahren ermöglichen, die es erlauben, umfangreiche Schriftsätze zusammenzufassen, auf bestimmte Fragen zu scannen. Worauf ich sehr deutlich hinweisen will, ist, dass nicht der Weg beschritten werden darf und kann, in Richtung eines sogenanntes ‚Robo-Judges‘. Also es wird nicht die KI am Ende die Entscheidung fällen.“
Wer einen Bescheid von einer Behörde bekommt und nicht einverstanden ist, kann einfach beim Sozialgericht vorbeigehen, einen schriftlichen Antrag stellen oder das Anliegen dort von einem Mitarbeiter aufnehmen lassen. In Frankfurt geht es aktuell noch einfacher, nämlich online per Videocall. Im nächsten Schritt befasst sich ein Richter dann mit den Fakten – und nicht mit schönen Formulierungen.