Studiotalk mit Justizminister Helmut Martin über Gefahren im Internet

Helmut Martin ist auch für den Verbraucherschutz zuständig. Maike Dickhaus spricht mit ihm über die neuen Herausforderungen durch betrügerischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Ein Telefonat, generiert mit künstlicher Intelligenz. Per Telefon soll Manfred Staub aus Dirmstein ein kostenpflichtiges Abo für eine Zeitschrift abgeschlossen haben. Das Gespräch hat es aber nie gegeben – der 80-Jährige Rentner ist Opfer von Telefon-Abzocke geworden.
Er wendet sich an die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale. Noch nie hatte die so viel zu tun, wie im vergangenen Jahr. 130.000 Anfragen, davon gut 25.000 Beschwerden. Eine Zunahme von 20 Prozent. In mehr als der Hälfte der Fälle ging es um Online-Einkäufe und digitale Dienste.
Heike Troue, Vorständin Verbraucherzentrale RLP
„Dazu gehören im letzten Jahr wieder sehr stark untergeschobene Abo-Verträge, Zeitschriften, Schwierigkeiten beim Kauf von Haushaltsgegenständen, Möbeln und so weiter. Da geht’s dann auch oft darum, wenn die Sachen nicht passen und zurückgeschickt werden, dass man sein Geld zurückbekommt.“
KI-Chatbots statt Kundenservice – daran würden zunehmend Versuche von Verbrauchern scheitern, ihre Anliegen selbst zu klären. Dem setzt die Verbraucherzentrale Informations- und Beratungsangebote, digitale Musterbriefe, Fakeshopfinder und juristischen Beistand entgegen. Nach zuletzt 29 Abmahnungen und 19 von 20 erfolgreichen Gerichtsverfahren rüstet man sich aktuell für künftige Sammelklagen. Vor allem bei Anwendungen mit künstlicher Intelligenz sei ein noch stärkerer Verbraucherschutz nötig.
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Maike Dickhaus, Moderatorin:
Die Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasend schnell. Braucht es denn da jetzt auch schnell neue Gesetze, um den damit verbundenen Gefahren habhaft zu werden?
Helmut Martin (CDU), Minister der Justiz und für Verbraucherschutz RLP:
Also auf jeden Fall zeigt ja auch Ihr kurzer Bericht schon, dass es ein drängendes Problem gibt. Zum Glück sind die Verbraucherzentralen da sehr aktiv, auch mit Unterstützung des zuständigen Ministeriums, also meines Hauses jetzt. Und wir werden das auch weiter ausbauen. Diese Unterstützung gerade im digitalen Bereich, um die Kundinnen und Kunden da zu stärken, die Verbraucher. Gesetzlich müssen wir auch tätig werden. Das hat die einschlägige zuständige Ministerkonferenz der Verbraucherschutzminister auch so noch mal dem Bund mit auf den Weg gegeben. Was wir nämlich brauchen, um genau diese Fälle, wie sie eben im Beispiel gebracht wurden, künftig auszuschließen, ist, dass es eine Bestätigungslösung bedarf. Das heißt, es kann nicht reichen, nur am Telefon solche Dauerschuldverhältnisse einzugehen, sondern das muss dann noch mal möglichst in einer entsprechenden Form nachträglich und mit gewissem zeitlichen Abstand bestätigt werden, damit es überhaupt ein wirksamer Vertrag werden soll und sich dann das Unternehmen darauf auch beziehen kann.
Dickhaus:
Jetzt sitzen aber viele Täter auch im Ausland, auch im außereuropäischen Ausland. Da greifen unsere deutschen Gesetze ja gar nicht. Was kann man da tun?
Martin:
Auch die brauchen ja, um hier ihre ihre angeblichen Ansprüche durchzusetzen, erst mal eine entsprechende Entscheidung und einen Gerichtsweg. Von daher würde auch für diese Fälle diese Forderung nach der Bestätigungslösung durchaus weiterhelfen. Das würde auch die Hemmschwelle, mit solcher kriminellen Energie zu agieren und das muss man wohl so sagen, erst mal reduzieren. Von daher wäre das schon ein ganz großer Schritt. Parallel dazu müssen wir natürlich Aufklärung betreiben über die Verbraucherzentralen. Da ist ein ganz wichtiger Punkt.