Studiogespräch mit dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mit dem 34-Punkte-Plan hat die schwarz-rote Bundesregierung ein Reformpaket für wirtschaftlichen Aufschwung und Beschäftigung geschnürt. Es sieht unter anderem vor, die Bürokratie abzubauen, um Unternehmen und Behörden zu entlasten. Dafür will die Bundesregierung auch das Informationsfreiheitsgesetz einschränken, das den Behörden immer mehr Arbeit macht. Doch daran gibt es viel Kritik, unter anderem von Pressevertretern und Nicht-Regierungs-Organisationen. Der Naturschutzbund BUND spricht gar von der Abschaffung demokratischer Grundprinzipien.

Jens Spahn und die Corona-Masken. Damals als Gesundheitsminister bestellte er 5,8 Milliarden Stück für 5,9 Milliarden Euro. Ein Großteil wurde später vernichtet. Verschwendung von Steuergeldern durch Überbeschaffung und überteuerte Preise sowie Vetternwirtschaft sind nur einige der Vorwürfe gegen Spahn. Ohne das Informationsfreiheitsgesetz hätten Journalisten die Masken-Deals wohl nie aufgedeckt. Das Gesetz verpflichtet Behörden, auf Antrag Informationen herauszugeben. Das können Auskünfte über Straßensanierungspläne bei der Verbandsgemeinde sein bis hin zu Anfragen bei Ministerien. Ein Gesetz für Transparenz, gegen Machtmissbrauch und Korruption – und für Journalisten ein wichtiges Instrument zur Recherche. Doch die Bundesregierung will das Recht einschränken. Künftig sollen nur noch „natürliche Personen“ Anfragen stellen dürfen. Unter anderem der Deutsche Journalistenverband kritisiert das scharf.
Knud Zilian, Deutscher Journalistenverband Hessen
„Das heißt, dass NGOs, aber auch Verbände und Vereine, also so wie wir der DJV, überhaupt kein Recht mehr hätten da auf Information. Das kann so nicht sein. Denn auch Medienhäuser müssen ja, auch als Medienhaus ein Interesse daran haben, Informationen bekommen zu dürfen und das wäre eine eklatante Beschneidung.“
Außerdem sollen Behörden nur noch zur Auskunft verpflichtet werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Doch was ist ein berechtigtes Interesse? Für den DJV eine unklare Rechtslage.
Knud Zilian, Deutscher Journalistenverband Hessen
„Das kommt dann so ein bisschen wie wir haben was zu verbergen. Und wenn sowas aufkommt, dann ist das Ganze schon negativ. Wir sind in einer Demokratie, Transparenz ist ganz wichtig, dass der Staat sich auch schützen muss ist auch klar, aber das darf nicht so weit gehen, dass demokratische Rechte, dass Presserecht ausgehöhlt wird.“
Neben dem DJV kritisieren 120 weitere Organisationen die Pläne. Und auch die Oppositionsparteien Linke und Grüne und sogar Teile der SPD sind gegen die Reform.
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Maike Dickhaus, Moderatorin:
Und einer, der sich mit diesem Themenkomplex bestens auskennt, der ist jetzt bei mir zu Gast im Studio. Er ist der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Guten Abend.
Prof. Dieter Kugelmann. Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz in Rheinland-Pfalz:
Schönen guten Abend.
Dickhaus:
Herr Kugelmann, wir haben es eben im Beitrag gehört: deutliche Kritik an den Reformplänen zum Auskunftsrecht. Gibt es denn aus Ihrer Sicht auch Vorteile?
Kugelmann:
Nein, es gibt nur Nachteile. Denn das Informationsfreiheitsgesetz soll ja für die Leute die Möglichkeit bieten, einfach zur Verwaltung hinzugehen. und zu sagen: “Hier, ich möchte gern, das Dokument, gib mal raus.” Und das, was jetzt geplant ist, geht genau in die andere Richtung. Das heißt also, dieser Grundgedanke offene, transparente Verwaltung, dieser Grundgedanke Jeder im Land soll wissen können, was die Verwaltung macht, die Dokumente erhalten, der wird konterkariert, der wird kleingeredet.
Dickhaus:
Und künftig soll ja auch jeder, der eine Auskunft möchte, ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen. Das ist ja eine sehr schwammige Formulierung und erschwert dem Bürger doch auch, politische Verantwortungsträger und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen, oder?
Kugelmann:
Es erschwert es deshalb dem Bürger, weil angesichts des Ziels des Gesetzes es ja genau darum geht, um Verantwortung. Das berechtigte Interesse gibt es in anderen Stellen der Rechtsordnung auch. Wenn Sie einen Bauantrag stellen, dann hat der Nachbar ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob Sie jetzt die Garage links oder rechts bauen. Da kann man das auch relativ genau konkretisieren. Aber hier geht es ja nun darum, dass die Leute wissen sollen “Was hat der Herr Spahn, welche Dokumente haben da eine Rolle gespielt? Kann ich die sehen?” oder der Ahrflut-Untersuchungsausschuss – Was kann ich da einsehen? Es geht schon um wichtige Dinge, natürlich im Umfeld der Einzelnen. Wir auf Landesebene haben oft auch “Was passiert mit dem Baugebiet?”, aber eben auch um Demokratie und dann berechtigtes Interesse zu begründen, das ist zu schwierig.
Dickhaus:
Wenn die Beantwortung einer solchen Frage ein größerer Aufwand ist, dann können Behörden auch jetzt schon Gebühren dafür verlangen. Maximal 500 € sind das bislang. Dieser Deckel soll jetzt aber wegfallen und dann können auch schnell mal mehrere 1.000 € fällig werden. Will die Politik damit verhindern, dass sich ein normaler Bürger überhaupt eine solche Auskunft leisten kann?
Kugelmann:
Also Gebühren können abschreckend wirken. Wir in Rheinland-Pfalz haben zum Beispiel die Regelung “bis 45 Minuten Aufwand: null Gebühr” und dann wird es gestuft. Die meisten Behörden in Rheinland-Pfalz erheben gar keine Gebühren, weil das viel mehr Aufwand ist, als einfach die Information herauszugeben. Wenn man also von vornherein mit Gebühren arbeitet, gerade auch in diesem Umfang, dann ist das Abschreckung. So ist es wahrscheinlich auch gemeint und soll eben dazu dienen, dass dann einer sagt: “Och, bevor ich jetzt Geld zahle, dann lasse ich es lieber. ”
Dickhaus:
Und für welche Behörden gelten diese Regelungen dann?
Kugelmann:
Was jetzt geplant ist, ist ja das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es geht also um Bundesbehörden und Ministerien, um das Umweltbundesamt, um alle Behörden, die auf Bundesebene arbeiten und vom Bund getragen werden. Für die gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und für rheinland-pfälzische Behörden dann eben zum Beispiel unser Landesgesetz.
Dickhaus:
Das heißt, hier im Land bleibt erst mal alles so, wie es ist.
Kugelmann:
Ich hoffe sehr, weil es läuft rund, es läuft gut. Alle sind zufrieden und so soll es auch bleiben.