Studiogespräch mit dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Im Reformpaket des Bundes ist ja außerdem vorgesehen, den Datenschutz zu lockern, und zwar für kleinere Unternehmen und für Vereine. Und was da genau geplant ist, das schauen wir uns jetzt an.
Die Sportgemeinde Weiterstadt. Die rund 2.500 Mitglieder können hier diverse Sportkurse besuchen, einen Tennisplatz mieten und es gibt ein eigenes Fitnessstudio. Verwaltungstechnisch ist der Verein wie ein kleines Unternehmen. Das heißt: Für ihn gilt das gesamte Spektrum an Pflichten der Datenschutzgrundverordnung – Verfahrensdokumentationen anlegen, einen Datenschutzbeauftragten ernennen und jedes Mal, wenn der Verein Daten der Mitglieder für was auch immer verwenden will, muss er sich eine Bestätigung einholen. Ein Haufen Arbeit, der zum Großteil am Vorstand hängen bleibt. Die Bundesregierung plant jetzt Erleichterungen, die Datenschutzvorschriften und -pflichten sollen gelockert werden. Man wolle dafür alle vorhandenen Spielräume der Datenschutzgrundverordnung nutzen. Nicht-kommerzielle Tätigkeiten, also wie bei Vereinen wie der SG Weiterstadt, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sollen von der DSGVO ausgenommen werden. Alternativ soll es ein Datengesetzbuch geben, das die Regeln festlegt.
Michael Gießelbach, 1. Vorsitzender SG Weiterstadt
„Wenn die Pläne so durchgehen, dann erhoffen wir uns schon, dass es eine Erleichterung ist.// Das bedeutet ja nicht, dass kein Datenschutz mehr gemacht wird. Also wir sind schon dafür, dass Daten geschützt werden, soweit wir sie überhaupt haben und sie überhaupt kritisch sind. Aber wenn zum Beispiel die ganzen Dokumentationspflichten, die ganzen Berichtspflichten entfallen würden, Verfahrensverzeichnisse, dann wäre uns schon sehr, sehr viel geholfen, weil die administrative Arbeit wäre deutlich weniger, man könnte mit einem Vertrauensvorschuss arbeiten, so ähnlich wie in Entbürokratisierungsprojekten und damit wäre uns stark geholfen.“


