Reaktionen auf das Reformpaket der Bundesregierung

Endlich tut sich mal was – sagen die einen, von einer politischen Mogelpackung sprechen die anderen. Die Bundesregierung hat heute – nach monatelangem Stillstand – ein Reformpaket mit über 30 Maßnahmen auf den Tisch gelegt. Ob das nun der große Wurf ist? Wir schauen auf die wichtigsten Punkte, um die es geht.

„Wir wollen Deutschland wieder flott kriegen. Jetzt ist klar, dass das möglich ist“, so sagt es Bundeskanzler Friedrich Merz heute in Berlin:
Doch wie soll das gelingen?
Die drei wichtigsten Punkte sind:
Entlastung der Wirtschaft
Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch
Einkommenssteuerreform
1 Entlastung der Wirtschaft
Unternehmen sollen durch die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden. Der Datenschutz auf ein Mindestmaß gestutzt. Das kommt bei den Unternehmen in Rheinland-Pfalz gut an.
Karsten Tacke, Hauptgeschaftsführer LVU Rheinland-Pfalz: „Also Bürokratie ist ein wesentlicher Belastungsfaktor, der uns auch bei der Wettbewerbsfähigkeit weit nach hinten wirft.     Wichtig ist erstmal, dass die Bundesregierung das erkannt hat. Natürlich sind die konkreten Umsetzungsmaßnahmen noch vage aber die Absichtserklärungen sind auf jeden Fall schon     sehr gehaltvoll. Ganz wichtig ist hier auch der Rückbau der Lieferkettenregulierung auf das europäische Maß. Das ist schon ein sehr deutlicher Schritt in die richtige Richtung.“
Zudem sollen Arbeitsverträge künftig doppelt so lange befristet werden dürfen. Vier statt bislang zwei Jahre.
Reformen, die bei der rheinland-pfälzischen Arbeitnehmervertretung auf wenig Gegenliebe stoßen.
Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz: „Ja, an der Stelle ist man falsch abgebogen, weil eine Verdopplung der Befristung bedeutet vier Jahre Unsicherheit vor allem     für junge Menschen. Und das bedeutet vier Jahre Unsicherheit bei der Lebensplanung. Vor allem aber noch mehr Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt, weil es mit einem     befristeten Vertrag noch noch viel schwieriger ist, eine Wohnung zu finden.“
2 Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch
Dazu zählt, dass es keine Sozialleistungen bei unrechtmäßigem Aufenthalt geben soll.
Außerdem wird die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abgeschafft. Beschäftigte sollen zudem verpflichtet werden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag vorzulegen. Bislang war ein ärztliches Attest ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Vorhaben, das bei den Hausärzten im Land auf Kritik stößt.
Dr. Barbara Römer, Vorsitzende Hausärzteverband Rheinland-Pfalz: „Wir sind entsetzt. Mein erster Gedanke zu diesem Vorschlag ist; wir sind nicht die Formulardeppen der Nation.  Hausarztpraxen haben die Aufgabe, kranke Patientinnen und Patienten zu versorgen. Wir sehen darin einen wilden Aktionismus, der nicht ein einziges Problem im deutschen     Gesundheitswesen lösen wird. Der im Gegenteil die Termine für diejenigen, die dann auch Versorgung brauchen, noch verschlechtern wird und die Hausarztpraxen, die ja demnächst im    Rahmen eines Primärarzt-Systems auch ins Zentrum der Versorgung rutschen, sollen in die Überlastung treiben werden.“
3 Einkommenssteuerreform
Zum 1. Januar 2027 soll es steuerliche Entlastungen von zehn Milliarden Euro für untere und mittlere Einkommen geben. Sie wirken besonders für Familien mit Kindern.
Die Gegenfinanzierung soll durch eine Erhöhung der „Reichensteuer“ erfolgen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 EUR sind es 47 Prozent.
Auch beim Thema Rente und Gesundheit sind Reformen vorgesehen. Dazu zählt unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters.