Unterwegs mit der Wasserschutzpolizei

Ein Glas Sekt oder ein kühles Bier an Bord – für viele gehört das zum Ausflug auf dem Wasser dazu. Problematisch wird es allerdings, wenn der verantwortliche Bootsführer nicht mehr nüchtern ist. Deshalb nimmt die Wasserschutzpolizei gerade in den Sommermonaten Sportboote verstärkt unter die Lupe. Unser Team hat die Beamten aus Ludwigshafen bei einer Kontrolle auf dem Rhein begleitet.

Sommerliche 25 Grad, strahlender Sonnenschein und Wochenende – ideale Bedingungen für einen Ausflug aufs Wasser. Auf den Altrheinarmen sind zahlreiche Sportbootfahrer unterwegs und genießen die entspannte Atmosphäre. Damit die gute Stimmung nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum getrübt wird, ist die Wasserschutzpolizei aus Ludwigshafen am Rhein im Einsatz. Auf dem Wasser gestalten sich die Kontrollen etwas schwieriger als im Straßenverkehr.
Sabrina Scherrer, Wasserschutzpolizei Germersheim
„In der Regel ist es ja ein geschlossener Kastenwagen, die Scheibe geht runter und ich krieg direkt ne Wolke in die Nase, wenn Alkohol getrunken wurde, man riecht es eigentlich direkt. Und es ist jetzt hier an der frischen Luft schwieriger. Also ich muss mir andere Dinge einfallen lassen um an mein Ziel zu kommen und dabei die Rechtmäßigkeit einzuhalten.“
Die Boote werden zufällig ausgewählt. Manchmal gibt es aber Indizien.
„Der dreht jetzt nochmal schön, also man kann so ein bisschen reingucken. Da ist jetzt ein Becher mit Getränken. Kann sein, dass da Alkohol drin ist oder nicht. Schauen wir mal.“
Auf dem Wasser gelten die gleichen Vorschriften wie auf den Straßen – 0,5 Promille Grenzwert.
„Vielleicht was getrunken auf der Fahrt hier her?“
„Einen halben Ableger wie immer.“
„Was heißt einen halben Ableger?“
„So ein Mini-Prosecco.“
Bei einer Überschreitung der Promillegrenze handelt es sich je nach gemessenem Wert um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat und kann mit Bußgeld oder Freiheitsstrafe enden.
„Jawoll, vielen Dank. Aber ich riech’s auch schon jetzt ein bisschen. 0,22 Promille. Tatsächlich. Alles gut, ich würde Ihnen raten nicht mehr so viel zu trinken.“
Der Herr darf seine Fahrt fortsetzen. Der Rhein verbindet mehrere Länder – und damit auch unterschiedliche Rechtsräume. Zwar sorgen internationale Vorschriften für einheitliche Regeln in der Schifffahrt, doch daneben gelten je nach Uferseite und Land unterschiedliche Gesetze, Zuständigkeiten und Strafen.
Daniel Gaffron, Wasserschutzpolizei Ludwigshafen
„Auch da ist es sehr abhängig davon wo wir uns bewegen. Also wir haben jetzt beispielsweise im Altrhein extra Gesetze für die Altrheinarme mit individuellen Ordnungswidrigkeiten, je nachdem, was da passiert. Gerade auf dem Wasser gibt es sehr selten Pauschalantworten.“
Während die Berufsschifffahrt ganzjährig kontrolliert wird, konzentrieren sich die Kontrollen bei den Sportbooten besonders auf die Sommermonate. Gerade in Verbindung mit Festlichkeiten in Rheinnähe gäbe es häufiger Verstöße.
Sabrina Scherrer, Wasserschutzpolizei Germersheim
„Man darf nicht unterschätzen. Man hat ein Element unter sich, was man nicht kontrollieren kann. Es ist nicht wie auf der Straße, dass das Auto, wenn man bremst, anhält. Oder stoppt. Und das sind die Geschichten, die man unter Umständen in einem berauschten Zustand nicht mehr einschätzen kann.“
Heute müssen aber nicht alle Bootsführer pusten. Der sogenannte Passivtest zeigt direkt nach Anhauchen an, ob derjenige Alkohol im Mundraum hat.
„Kein Alkohol, vielen Dank, sehr schön.“ – „Jawoll, reicht schon danke.“ – „Kein Alkohol. Sehen Sie, ist cool, oder?“
Heute werden keine Alkoholsünder festgestellt – so soll es sein.