War es Mord ?

Es klingt wie ein Albtraum: Eine Mutter fährt morgens zum Arzt und lässt ihren zweijährigen Sohn in der Obhut ihres neuen Partners. Doch als sie zurückkehrt, kämpft das Kind im Krankenhaus um sein Leben und die Polizei ermittelt gegen ihren neuen Lebensgefährten, denn das Kind ist geschüttelt und schwer misshandelt worden. Das Kind stirbt und gegen den Mann hat heute ein zweiter Prozess vor dem Landgericht in Trier begonnen.

6 Jahre und neun Monate Haft. So lautete das Urteil gegen Joshua W. im vergangenen Jahr. Das Gericht sah es, nach einem Geständnis des Angeklagten, als erwiesen an, dass Joshua W. das zweijährige Kind seiner damaligen Partnerin mehrfach mit der Faust auf Kopf und Oberkörper geschlagen und heftig geschüttelt hat. Anschließend wählte er selbst den Notruf – einer der Gründe, warum das Gericht ihn „nur“ wegen Totschlag verurteilt hatte. Das allerdings will der leibliche Vater des getöteten Kindes, der auch dem zweiten Prozess als Nebenkläger beiwohnt nicht hinnehmen.
Volker Blindert, Oberstaatsanwalt Trier:
Seitens der Nebenklage wurde dann Revision eingereicht und das auch erfolgreich und der BGH hat gesagt man muss prüfen, ob hier nicht sogar ein Mord vorliegt. Das Urteil wurde also aufgehoben und jetzt wird praktisch die gesamte Hauptverhandlung wieder neu gemacht mit kompletter Beweisaufnahme.“
Und die beginnt heute nicht nur mit einem erneuten Geständnis des Angeklagten, sondern auch mit einer Aussage der Mutter des getöteten Zweijährigen.
Robert Murmann, Reporter:
Sie beschreibt den Angeklagten, mit dem sie zum Tatzeitpunkt drei Wochen zusammengelebt hatte, als fürsorglich. Gewalt habe sie von ihm vorher weder gegen die Kinder, noch gegen sich erfahren . Sie erzählt, Joshua W. habe selbst angeboten, an diesem Tag auf das Kind aufzupassen, um die Mutter zu entlasten.“
Bevor am elften Juni ein Urteil fällt, muss das Gericht entscheiden, ob es den Angeklagten wegen Mordes verurteilt, oder ob es bei Totschlag bleibt.
Volker Blindert, Oberstaatsanwalt Trier:
Es ist immer eine Sache in der Beweisaufnahme: Was konnte man alles ermitteln? Wen hat man als Zeugen? Es ist wie ein Puzzle, dass man zusammensetzen muss. Die Verletzungen spielen natürlich eine Rolle. Wie viele? Wo sind diese Verletzungen? Mobiltelefon spielt eine Rolle. Was wurde da kommuniziert? Was wurde da vielleicht im Internet gesucht? Damit dann praktisch ein Gesamtbild haben kann und dann muss man halt gucken: reicht das, um die Feststellungen eines Mordes zu rechtfertigen oder reicht es nicht?“
So oder so: sollte der Angeklagte wie im ersten Prozess nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.