AfD klagt gegen Einstufung als Verdachtsfall

Ist die hessische AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall? Der juristische Streit um diese Einstufung ging heute in die nächste Runde. In einem Eilverfahren hatten zwei Gerichte die Beobachtung des Landesverbands für rechtmäßig erklärt, allerdings hätte das Landesamt für Verfassungsschutz das nicht öffentlich bekanntgeben dürfen. Heute ging es ins Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden

Der AfD-Landesvorsitzende Robert Lambrou auf dem Weg in den Gerichtssaal. Bei seinem Landesverband sieht der Verfassungsschutz Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und gegen die Menschenwürde, wenn etwa Asylsuchende diffamiert würden. Gegen diese Beurteilung wehrt sich die AfD.
Robert Lambrou (AfD), Landesvorsitzender Landtag Hessen
„Was wir gerne haben wollen ist, dass dieser Vorwurf uns gegenüber wegfällt. Denn er schadet uns nach wie vor massiv. Das ist denke ich auch einer der Gründe, warum er vorgebracht wird.“
Die Verfassungsschützer stützen sich vor allem auf Aussagen von Parteivertretern. Die AfD beantragt heute eine Aussetzung der mündlichen Verhandlung und will über 100 Zeugen laden – das lehnt das Verwaltungsgericht ab. Der zweite Themenpunkt heute: Vor knapp vier Jahren hatten der Verfassungsschutz und parallel das hessische Innenministerium die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall veröffentlicht. Dagegen hatte die AfD in zwei Eilverfahren zwar Teilerfolge erzielt – deshalb tauchte sie im vergangenen Jahresbericht des hessischen Verfassungsschutzes nicht auf. Die Beobachtung an sich wurde aber von beiden Gerichten für zulässig erklärt. In der mündlichen Verhandlung heute geht es auch oft um juristisches Klein-Klein. Immer wieder kommt auch ein ähnliches Verfahren gegen die Bundes-AfD zur Sprache.
Carsten Praeg, Reporter in Wiesbaden
„Es erinnert an die Frage nach der Henne oder dem Ei: Die AfD sagt, man könne nicht von einem Landesverband auf einen anderen schließen oder von Bundesverband auf Landesverband und umgekehrt. Die Gegenseite sagt: Doch! Schließlich gehe es um Teilorganisationen einer Gesamtorganisation, die auch deren Grundsätzen folgen. Und: Mitglieder von Landesverbänden sein auch automatisch immer Mitglied im Bundesverband.“
Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz betont, es ginge nicht um ein Verbot des Landesverbandes. Die AfD sieht sich aber auch durch die Beobachtung in ihrem politischen Handeln eingeschränkt. Der Fall dürfte die Gerichte noch einige Zeit beschäftigen.