Zu Gast im Studio: Benjamin Krause, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität

Maike Dickhaus spricht mit ihm über die Möglichkeiten der Ermittler bei Deepfakes und die neue Abteilung „Digitale Gewalt“.

Maike Dickhaus, Moderatorin:
Ein schwieriger Themenkomplex. Und einer, der sich damit bestens auskennt, ist jetzt bei mir zu Gast im Studio: Benjamin Krause. Er ist der Leiter der ZIT, der Zentralen Stelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt. Guten Abend.
Benjamin Krause, Leiter Zentrale Stelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
Hallo. Guten Abend.
Dickhaus:
Herr Krause, wir haben es eben im Beitrag gehört: Nur noch ein Mausklick ist notwendig, um per KI sexualisierte Deepfakes zu erstellen. Das bedeutet doch auch für Sie und für Ihre Ermittler zunehmend mehr Arbeit, oder?
Krause:
Ehrlich gesagt, noch nicht. Weil wir müssen feststellen, dass es ganz einfache Möglichkeiten gibt, um so was zu machen, solche Deepfakes, aber es gibt sehr wenige Strafanzeigen. Offensichtlich, wie wir es im Film gehört haben, gibt es Betroffene, die davor zurückschrecken, Strafanzeige zu erstatten. Vielleicht weil sie denken, Polizeibeamte oder Staatsanwälte sind dafür nicht sensibilisiert, nicht geschult. Ich glaube, da haben wir ein bisschen was aufzuholen als Strafverfolgungsbehörden, um zu zeigen: Nein, wir können damit umgehen, wir sind dafür sensibilisiert.
Dickhaus:
Sie bauen bei der ZIT ja auch gerade eine neue Abteilung auf, “Digitale Gewalt”, mit der dann ganz gezielt nach solchen Deepfakres gefahndet werden soll. Doch selbst wenn Sie solche Täter ausmachen können, die dann beispielsweise gefälschte Pornografie herstellen, dann ist das in Deutschland noch schwierig, diese Täter zu bestrafen. Warum?
Krause:
Ja, das ist sehr schwierig, weil es kein eindeutiges, klares Gesetz, kein Strafgesetz dagegen gibt. Es gibt verschiedene Tatbestände, die irgendwie passen könnten, zum Beispiel eine Beleidigung oder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild oder so etwas wie eine digitale Urkundenfälschung. Und alles passt nicht so genau. Und in vielen Fällen ist es so, dass wir diese Fälle nicht strafrechtlich erfassen können. Deswegen bin ich als Staatsanwalt sehr froh darüber, dass das geändert werden soll und dass es eine eindeutige Regelung im Strafgesetzbuch geben soll, dass eben die Herstellung und die Verbreitung solcher Deepfakes eindeutig unter Strafe gestellt wird. Und wenn das kommt, dann ist es für uns wesentlich einfacher zu ermitteln.
Dickhaus:
Jetzt haben die Mitgliedsstaaten des Europäischen Parlaments gerade gestern beschlossen, dass KI-Anwendungen, die für die Herstellung solcher sexualisierten Deepfakes missbraucht werden können, künftig in der EU verboten sein sollen. Was bedeutet dieser Schritt für Ihre Arbeit? Ist der wichtig und relevant?
Krause:
Der ist auf jeden Fall wichtig, weil sozusagen das Werkzeug, was dann von den Tätern genutzt wird, das Werkzeug soll schon verboten werden. Und wir in der Strafverfolgung, wir kümmern uns dann um einen anderen Bereich, nämlich wenn dann Werkzeuge trotzdem eingesetzt werden. Wir verfolgen also die Taten, nicht die Werkzeuge. Aber ich glaube, aus Opferschutzgesichtspunkten ist es schon gut, ist es ein weiterer Baustein dafür, dass dieses zusätzliche Phänomen von sexualisierten Deepfakes einfach besser angegangen werden kann.
Dickhaus:
Wir wollen auch noch mal auf die Betroffenen eingehen. Daher die Frage: Was mache ich denn, wenn ich jetzt feststelle, dass von mir solche sexualisierten Bilder oder Videos im Internet kursieren? Wie gehe ich da vor und an wen kann ich mich auch wenden?
Krause:
Also am besten ist es, glaube ich, wie wir es im Film gehört haben, wenn ich Unterstützung brauche, dass ich mich an Opferberatungsstellen wende, wie zum Beispiel vom Weißen Ring. Es gibt auch andere. Und natürlich gibt es auch die Möglichkeit, zur Polizei zu gehen. Wir haben ja vor ein paar Wochen gehört, das ist jetzt ein Schwerpunkt auch von Polizei und Staatsanwaltschaft, sich darum zu kümmern. Die Beamten werden sensibilisiert für diese Fälle. Das heißt, wenn man zur Strafanzeige kommt, dann kann man auch erwarten, dass anständig und angemessen mit einem umgegangen wird. Und ich glaube, der letzte Punkt, den man noch andenken kann, ist, dass man da, wo die Bilder veröffentlicht werden, zum Beispiel in Sozialen Medien, dass man dort auch selbst aktiv werden kann. Man kann das melden und kann darum bitten, dass das gelöscht wird. Auch das ist eine Möglichkeit und ich glaube, das ist wichtig, dass man unterschiedliche Bereiche hat. Weil nur wenn alle an ihrem Strang ziehen, dann kann man diesem Problem auch Herr werden.
Dickhaus:
Und Sie sagen auch, man soll erst mal nicht selber löschen, sondern die Bilder sichern. Richtig?
Krause:
Wenn man Strafanzeige erstatten möchte und wenn man möchte, dass Strafverfolgung stattfindet, dann brauchen wir natürlich auch gewisse Beweise. Und dafür bietet es sich an, dass man diese Bilder für sich sichert, beispielsweise mit einem Screenshot. Wenn man sich ein bisschen damit auseinandersetzt, ist das relativ leicht möglich. Man kann es aber auch einfach mit dem Handy abfilmen beispielsweise, damit es dokumentiert ist. Und wenn man damit dann zur Strafanzeige geht, dann liegen die wesentlichen Beweise schon vor. Das ist für uns also sehr gut.
Dickhaus:
Ist das auf jeden Fall ein Thema, das uns und die ZIT mit Sicherheit noch weiter beschäftigen wird. Benjamin Krause, vielen Dank für den Besuch im Studio.
Krause:
Danke Ihnen!