Verfassungsänderung zu Untersuchungsausschüssen beschlossen

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse gelten als die stärkste Waffe der Opposition. Sie können von Landtagsabgeordneten beantragt werden, um die Arbeit von Regierung und Verwaltung zu kontrollieren. Im rheinland-pfälzischen Landtag wird es nun schwerer, einen solchen U-Ausschuss einzuberufen. Das wurde heute mit dem Stimmen von CDU, SPD und Grünen in einer Sondersitzung des Landtags beschlossen. Und das kurz bevor sich der neu gewählte Landtag konstituiert. Die AfD spricht deshalb von einem fragwürdigen Vorgehen.

Symbolisch beerdigt die AfD heute vor dem rheinland-pfälzischen Landtag die Demokratie und spricht von einem Angriff auf die Verfassung. CDU, SPD und Grünen wirft sie undemokratisches Handeln vor.
Denn die wollen die Hürden für Untersuchungsausschüsse anheben. Wie es im Bundestag und einigen anderen Landtagen auch die Regel ist, müssen statt bislang 20 Prozent der Abgeordneten künftig 25 Prozent zustimmen, um einen U-Ausschuss einzuberufen.
Damit wird verhindert, dass die erstarkte AfD – die im neuen rheinland-pfälzischen Landtag knapp über 20 Prozent der Abgeordneten stellt – allein einen Untersuchungsausschuss einberufen kann.
Die CDU, die die neue Landesregierung anführen wird, begründet den Schritt mit der Sorge vor Missbrauch und einer Blockade des Parlaments.
Marcus Klein (CDU), Abgeordneter Landtag RLP
„Untersuchungsausschüsse bleiben ein wichtiges Instrument im parlamentarischen Betrieb mit weitreichenden Befugnissen, daran wird nicht gerüttelt. Aber gerade, weil dieses Instrument so stark ist, muss sein Einsatz verantwortungsvoll erfolgen. Ein Untersuchungsausschuss ist kein politisches Alltags-Werkzeug, er ist kein Mittel für taktische Auseinandersetzungen und er darf nicht dazu dienen parlamentarische Arbeit gezielt zu überlasten.“
Die AfD widerspricht und sieht den Beschluss als gezielten Angriff auf ihre Partei.
Damian Lohr (AfD), Abgeordneter Landtag RLP
„Sie ändern ganz bewusst die Spielregeln, um die einzige Opposition im Landtag zu benachteiligen. Denn eine Erhöhung des Quorums bedeutet in der Praxis vor allem eines: Untersuchungsausschüsse durch die Opposition sind faktisch ausgeschlossen.“
Die AfD will vor dem rheinlandpfälzischen Verfassungsgericht gegen die Entscheidung klagen. Den Vorwurf, der Beschluss würde sich gezielt gegen die AfD richten, weist die SPD entschieden zurück.
Michael Hüttner (SPD), Abgeordneter Landtag RLP
„Es ist kein Gesetz gegen eine einzelne Fraktion. Es ist ein Gesetz für Demokratie und Parlament.“
Nach der heutigen Verfassungsänderung ist unwahrscheinlich, dass es in Rheinland-Pfalz in der kommenden Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss geben wird. Denn die einzige weitere Oppositionspartei, die Grünen, wollen nicht mit der AfD zusammenarbeiten.
Carl-Bernhard von Heusinger (Bündnis 90 / Die Grünen), Abgeordneter Landtag RLP
„Diese Verfassungsänderung wird unsere Demokratie nicht retten. Aber sie wird sie eben auch nicht beschädigen. Was sie tut, ist etwas anderes: Sie setzt einen verlässlichen Rahmen dafür, dass ein zentrales Kontrollinstrument seine Wirkung behält – und nicht durch Überdehnung an Autorität verliert.“
Am Ende stimmt eine zweidrittel Mehrheit aus Abgeordneten der CDU, SPD und Grünen für die Verfassungsänderung. In ihren Augen ist die Demokratie damit besser geschützt vor einer Partei, die auch in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet wird.