Urteil in Doppelmord-Prozess
Am Landgericht Frankfurt ist heute ein 82-jähriger Mann aus Oberursel wegen Mordes an seinem Sohn und Totschlags an seiner Ehefrau verurteilt worden. Nach kurz aufeinanderfolgenden Taten hatte der Mann noch mehrere Tage mit den Leichen in seinem Haus verbracht.
Lebenslange Haft lautet die Gesamtfreiheitsstrafe für Roland M. Anfang März 2025 hatte der 82-jährige laut Urteil zuerst seine Ehefrau und drei Tage später dann seinen Sohn getötet.
Carsten Praeg, Reporter in Frankfurt
„Laut Anklage erstickt Roland M. seine Frau im gemeinsamen Zuhause und lässt sie dort zugedeckt. Anschließend holt er seinen schwerbehinderten Sohn in dessen Wohnung in Bad Vilbel ab. In Oberursel verbringen Vater und Sohn gemeinsam zwei Tage, während die tote Frau im Haus liegt. Als sich der 49-jährige Sohn zum Mittagsschlaf hinlegt, erstickt der Vater ihn mit einer Plastiktüte. Auch ihn lässt er dort liegen. Erst drei Tage später findet die Polizei die Toten.“
Die Frau litt an Brustkrebs. Seinen behinderten Sohn soll der 82-Jährige getötet haben, weil er das Leid nicht mehr sehen und die Last der Pflege von seinen anderen Kindern nehmen wollte. Nach der zweiten Tat versucht Roland M. sich das Leben zu nehmen. Für die Tötung der Ehefrau wird der 82-Jährige wegen Totschlags verurteilt. Weil der Sohn wegen Antidepressiva betäubt war, bewertet das Gericht die Tat als heimtückisch und somit als Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslang plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.
Carsten Praeg, Reporter in Frankfurt
„Roland M. nimmt das Urteil ruhig auf, streicht sich immer wieder durch den langen, weißen Bart. Trotz seines Auftretens betont das Gericht heute noch mal, dass es ihn nicht für dement oder unzurechnungsfähig hält. Das pikante: schon eine frühere Ehefrau von ihm kam unter bis heute ungeklärten Umständen ums Leben und lag tagelang tot neben ihm.“


