Alkoholverbot am Frankfurter Hauptbahnhof

Die Deutsche Bahn hat mit Imageproblemen zu kämpfen. Unpünktlichkeit, Zugausfälle und dreckige Bahnhofklos, das alles steht immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Die Deutsche Bahn will deshalb ihr Image aufpolieren und mit verstärkten Aktionen ihre Bahnhöfe sauberer und sicherer machen. Seit dem 1. Mai gilt am Frankfurter Hauptbahnhof etwa ein Alkohol-Konsumverbot. Wir haben uns heute mal angeschaut, wie gut das funktioniert und wie es bei den Reisenden ankommt.

Der Frankfurter Hauptbahnhof heute Nachmittag. Überall ist es deutlich zu lesen. Hier gilt nun: Alkohol trinken verboten! Das gilt auch für Bahnhofs-Vorplatz. Und was halten die Reisenden davon?
Melih Ücuncü, aus Frankfurt
„Ich finde es fantastisch. Sehr gut! Sollte man beibehalten, auch nicht auf Probe oder so. Also durchziehen!“
Reisende
„Finde ich gut, weil die Alkoholiker ja schon auch gerne mal durch die Gegend taumeln und gegen Mütter und Kinderwagen und auch ältere Personen fallen.“
Bernhard Martin, aus Kehl
„Gerade hier so in dem öffentlichen Bereich, wo doch viele Menschen unterwegs sind, könnte man das Alkoholverbot schon so lassen, dass es außerhalb dann stattfindet. In einer Gaststätte oder in einem Biergarten. Muss ja nicht hier sein, wo sich viele Menschen aufhalten.“
Helmut Koch, aus Berlin
„Wenn die Leute, die Alkohol trinken in der Bahnhofshalle, sich alle benehmen würden dann würde es vielleicht noch möglich sein. Aber das hat ja seinen Grund, warum das verboten wird, oder?“
Über den genauen Grund hätten wir gerne mit der Deutschen Bahn vor unserer Kamera gesprochen. Ein Interview wird abgelehnt, stattdessen teilt man uns schriftlich mit:
DB-Bahnhofsmanagement Frankfurt
„Mit dem Alkoholkonsumverbot gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt im Rahmen unserer Sicherheitsstrategie. Unsere Fahrgäste sollen erleben, dass sich spürbar etwas zum Positiven verändert.“
Es scheint bereits zu wirken. Denn das Ergebnis unserer Stichprobe heute: Tausende Reisende, keiner mit alkoholischen Getränken in der Hand. Doch kleine Ausnahmen gibt es von der neuen Regelung: So darf in den abgegrenzten Gastronomiebereichen durchaus ein Bierchen gezischt werden. Und auch in den Geschäften darf weiterhin Alkohol gekauft werden. Unter der Bedingung: gut einpacken und das Gebäude verlassen.