Verbraucherschützerin warnt: „Vorsicht bei Flugreisen im Sommer!“

Es gibt derzeit viele Unsicherheiten im Luftverkehr. Was passiert, wenn mein Flug wegen Kerosinmangels ausfällt? Habe ich da Anspruch auf Entschädigung oder fällt das unter „höhere Gewalt“ und die Airline muss gar nichts anbieten? Antworten gibt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.