Hürde für Untersuchungsausschüsse soll erhöht werden

Ein Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Mittel für die Opposition, um die Regierung für Fehler zur Rechenschaft zu ziehen. Der kann nämlich ähnlich wie ein Gericht Akten anfordern, Zeugen vorladen lassen und vernehmen. In Rheinland-Pfalz braucht es bisher die Zustimmung von einem Fünftel der Abgeordneten des Landtags, um einen solchen Ausschuss einzuberufen. Das heißt: Im neuen Landtag könnte das die AfD ohne die Stimmen einer anderen Fraktion. Das wollen CDU, SPD und Grüne nun ändern.

In der verheerenden Flutnacht vom Juli 2021 verlieren 135 Menschen ihr Leben. Knapp drei Jahre arbeiten die Landtagsabgeordneten in einem der wichtigsten Untersuchungsausschüsse des Landes die Versäumnisse von Katastrophenschutz, Landrat und Regierung auf. Die CDU, damals Oppositionsführerin, wird bald in Rheinland-Pfalz regieren. Und will nun mit der SPD und den Grünen die Hürde für Untersuchungsausschüsse hochsetzen. Denn: Ab sofort könnte die AfD einen solchen alleine beantragen.
Marcus Klein (CDU), Abgeordneter Landtag RLP
„Am Wahlabend ist gesagt worden, dass man unterschiedlichste Ausschüsse gegebenenfalls auch auf den Weg bringen möchte und da auch die Regierung lahmlegen möchte. Diese Worte sind gefallen. Jetzt die Verfassungsänderung, das macht das Parlament auch in der nächsten Wahlperiode fest gegen Untersuchungsausschüsse, die nur deswegen durchgeführt werden, um obstruktiv, um destruktiv zu wirken.“
Die AfD kündigte bereits an, Untersuchungsausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie und zum Verfassungsschutz einberufen zu wollen.
Im neuen Landtag werden 105 Abgeordnete sitzen. Bei einem Quorum von einem Fünftel entspricht das 21 Abgeordneten – die AfD kommt auf 24. Heben die Fraktionen aus CDU, SPD und Grünen das Mindestmaß auf ein Viertel hoch, braucht es 27 Abgeordnete, um einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Also drei mehr als die AfD hat. Die wäre somit auf Stimmen anderer Fraktionen angewiesen.
Und findet das falsch.
Joachim Paul (AfD), Abgeordneter Landtag RLP
„Der Untersuchungsausschuss ist ja ein Mittel der Opposition, effektiv die Regierung zu kontrollieren. Dass sich die Altparteien hier einig sind, deutet nur darauf hin, dass sie wohl einiges zu verbergen haben. Wenn das Bestand hat, also wenn es wirklich jetzt mit der abgewählten Mehrheit dafür gesorgt wird, eben dieses Quorum zu erhöhen, dann muss man wirklich sagen, haben wir für die nächsten fünf Jahre ja keinen einzigen Untersuchungsausschuss hier im Land.“
Denn neben der AfD werden auch die Grünen in der Opposition sitzen. Und die schließen eine Zusammenarbeit kategorisch aus.
Carl-Bernhard von Heusinger (Bündnis 90 / Die Grünen), Abgeordneter Landtag RLP
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AfD überhaupt inhaltlich sinnvolle Dinge macht. Sie hat auch gar kein Interesse daran, inhaltlich sinnvolle Fragen aufzuklären. Deswegen werden wir keinesfalls einem Antrag einer AfD mitstimmen. Wir werden aber natürlich trotzdem, wenn es Sachfragen gibt, die aufzuklären sind, auf die demokratischen Fraktionen zugehen. Und sie darum bitten, mit uns einen Untersuchungsausschuss einzuleiten, wenn es dazu kommt.“
Denn theoretisch können auch die Fraktionen von SPD und CDU einen Untersuchungsausschuss beantragen. Sie würden aber somit die eigenen Regierungsparteien zur Rechenschaft ziehen.
Michael Hüttner (SPD), Abgeordneter Landtag RLP
„Es gibt auch die Situation, das hab ich selbst miterlebt, dass die SPD einen Untersuchungsausschuss-Antrag gestellt hat. Und dieser ist auch durchgeführt worden. Das heißt also, das gilt für alle Fraktionen gleichermaßen. Und von daher muss das nicht so sein, das mag möglicherweise so sein.“
Die nötige Änderung der Landesverfassung soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden – also noch mit den Mehrheiten des alten Landtags. Damit das neue Gesetz, so CDU, SPD und Grüne heute, noch vor Antreten der neuen Landesregierung kommt.