Urteil im Prozess um einbetonierte Frauenleiche in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Im Sommer des vergangenen Jahres wird in Bad Neuenahr-Ahrweiler die einbetonierte Leiche einer jungen Mutter gefunden. Schnell gerät der getrennt lebende Ehemann der Toten in den Verdacht der Ermittler, der sich bei polizeilichen Befragungen in Widersprüche verstrickt. Schließlich gesteht er die Tat. Vor dem Koblenzer Landgericht ist heute das Urteil im Mordprozess gefallen.
Der Saal im Koblenzer Landgericht ist bis auf den letzten Platz gefüllt, das Interesse an der Urteilsverkündung ist groß. Am Ende heißt es lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der heute 32-jährige Matthias K. den Mord an seiner Ex-Frau Anna akribisch geplant haben soll.
Staatsanwalt Isak, Staatsanwaltschaft Koblenz
„Hiernach hat der Angeklagte seine getrennt von ihm lebende Ehefrau zunächst in einen Hinterhalt in den Hausflur des von ihm bewohnten Einfamilienhauses gelockt und dann dort wie zuvor geplant mit Messerstichen getötet und die Leiche anschließend in einer bereits vorbereiteten Grube im Anbau seiner Garage zu verbergen, indem er sie einbetoniert.“
Die Kammer entscheidet auf Mord aus Heimtücke. Die anderen vorgeworfenen Mordmotive der Anklage, Habgier und niedrige Beweggründe, sind laut Gericht nicht gegeben. Dass sich im Scheidungsjahr befindliche Paar, habe sich weniger um Geld, sondern mehr um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes gestritten. Die von der Staatswanwaltschaft geforderte besondere Schwere der Schuld, sieht das Gericht nicht. Ein herber Schlag für die Angehörigen.
Heiner Osterhues, Anwalt der Nebenklage
„Hintergrund ist auch, dass ein starkes Opfer in diesem Fall auch das Kind ist. Und, das damit sichergestellt gewesen wäre, dass das Kind auf jeden Fall über einen längeren Zeitraum vor dem Täter geschützt wäre. Wer die Intention aufbringt die Mutter eines Kindes zu ermorden, der wird auch hinterher häufig in diesem Wahn eines Familienlebens versuchen wieder an das Kind heranzukommen.“
Matthias K. wirkt bei der Verkündung des Urteils ruhig und gefasst.
Marion Faust, Verteidigerin
„So eine Tat macht was mit einem Menschen auch wenn man der Täter ist. Und das ist natürlich so, dass er das bereut, dass er angefasst ist, dass das für ihn eine ganz ganz schlimme Sache ist. Und, dass man dann im Gerichtssaal sitzt und da gerade sitzt und zuhört. Da geht es um sehr sehr vieles, das ist normal. Das heißt nicht, dass ihn das alles nicht berührt, sondern im Gegenteil.“
Momentan befindet sich das Kind in der Vormundschaft des Jugendamtes. Durch die Tat seines Vaters hat der Fünfjährige gleich beide Elternteile verloren.
Moritz Huhn, Reporter in Koblenz
„Der vorsitzende Richter spricht heute in seiner Urteilsverkündung explizit von einem Femizid – also der Tötung einer Frau meist durch ihren Partner oder Ex-Partner ausgelöst durch patriarchale Strukturen. Femizid ist kein juristischer Begriff – trotzdem nutzt der vorsitzende Richter ihn und fügt an: Das Gericht müsse sich viel zu oft mit Femiziden beschäftigen.“


