Wie steht es um die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz?
Ganz oft wird von Behörden auf den Datenschutz verwiesen, wenn der Bürger eine Frage stellt. Das geht so gar nicht – viel auskunftsfreudiger sollten die öffentlichen Stellen sein: das fordert der Mann, der sich ganz offiziell in Rheinland-Pfalz darum kümmert, dass Sie an Ihre Informationen kommen. Er hat heute in Mainz einige interessante Fälle vorgestellt.
Die Ahrtal-Flut vor viereinhalb Jahren hat verheerende Schäden angerichtet und trotz aller Bemühungen von Polizei- und Rettungskräften 135 Menschen das Leben gekostet. Bei einer Fachtagung im vergangenen Jahr stellt der Koblenzer Polizeipräsident die Einsatztaktik vor – deren Herausgabe wird einem Bürger auf Anfrage jedoch verweigert.
Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit RLP
„Was wir nicht verstanden haben, weil es war eine öffentliche Veranstaltung. Also, auch online. Und was er auf einer öffentlichen Veranstaltung dann kundtut, das kann ja sinnhafterweise nicht so furchtbar geheim sein. Deshalb haben wir uns dann, nachdem wir eingeschaltet wurden, noch mal drum bemüht und gebeten, es noch mal zu prüfen. Und letztlich kam das Polizeipräsidium auch zu dem Schluss: Ja, okay, die Präsentation kann man rausgeben. „
Nicht immer hat der Bürger Erfolg. So lehnt die Polizei etwa ab, Angaben zu Geburts- und Sterbedatum sowie Fundort von Opfern der Ahrflut herauszugeben. Hier kann auch Dieter Kugelmann nicht unterstützen, der Persönlichkeitsschutz überwiege. Kritisch sieht er dagegen die fragwürdige Taktik des Behördenmikados, wie das Beispiel eines Bürgers aus der Südwestpfalz zeigt, der Informationen zu einem Verkehrsschild verlangte.
Uli Mack, Referent für Informationsfreiheit
„Der Bürger stand jetzt vor dem Problem, dass er zwei Stellen hat, die jeweils auf die andere gezeigt haben und gesagt haben, nicht ich bin zuständig, sondern die andere Behörde. An der Stelle ist das Gesetz für ihn allerdings von Vorteil: Es kommt hier nicht auf die Zuständigkeit an, es kommt nur darauf an, liegt die Information bei der Behörde vor, die ich anfrage.“
Und das muss sie in jedem Fall prüfen. Immer wieder beanstanden Dieter Kugelmann und sein Team die Nichtherausgabe von Informationen. In den zehn Jahren seit Bestehen des Landestransparenzgesetzes ist die Zahl der Beschwerden kontinuierlich gestiegen, 284 waren es im vergangenen Jahr.
Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit RLP
„Die Gesellschaft will transparente Informationen, will einen Staat, staatliche Stellen, die zugänglich sind, die offen sind. Und genau dazu dient das Transparenzgesetz. Und das ist der Erfolg, den wir nach zehn Jahren haben.“


