Prozess wegen versuchten Totschlags

Vor dem Landgericht Marburg startet heute ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Ein 20-Jähriger soll im Sommer einen jungen Mann bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt und dabei in Kauf genommen haben ihn tödlich zu verletzen. Für die Familienangehörigen des Opfers ein emotional sehr belastender Prozess.

Die engste Familie des verletzten Schülers Marc-Aurel  ist heute zu Gericht gekommen: Oma, Schwester, Vater. Für sie ist es heute ein emotional harter Tag. Sie treffen im Gerichtssaal auf den mutmaßlichen Täter. Der 21-jährige Deutsche darf heute nicht gefilmt werden, da er zum Tatzeitpunkt  als Heranwachsender gilt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Calvin G. vor im hessischen Schwalmstadt auf einen ebenfalls deutschen 21-Jährigen mehrfach eingeschlagen und getreten zu haben, insbesondere gegen den Kopf.
Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass der Schüler stirbt. Die Anklage: Versuchter Totschlag.
Das Opfer, Marc-Aurel, überlebt schwer verletzt. Erleidet unter anderem ein Schädelhirntrauma, Hirnblutungen und Frakturen im Halswirbel.
Sascha Reisinger, Vater von Marc-Aurel
„Er sitzt im Rollstuhl, kann die Beine und Hände nicht richtig bewegen wird auch noch länger auf den Rollstuhl angewiesen sein. Emotionale Achterbahn, also ich habe ihn schon lange nicht mehr lachen sehen.“
Der Angeklagte gesteht die Tat heute. Bei seiner Aussage spricht  er nüchtern von Aggressionsproblemen. Er habe seinen  Job verloren und Geldprobleme gehabt. Seinen Frust habe er dann  willkürlich  am Geschädigten ausgelassen. Zudem habe er eine halbe Flasche harten Alkohol getrunken.
Timo Ide, Staatsanwaltschaft Marburg
„Dem Angeklagten könnte eine Jugendstrafe aber auch eine normale Strafe drohen. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt heranwachsender sprich 20 Jahre alt, sodass zunächst einmal am Ende der Beweisaufnahme zu entscheiden sein wird, ob auf ihn Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwendbar sein wird. Das kann im Moment noch nicht prognostiziert werden.“
Sollte der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden,  drohen  ihm 10 Jahre Haft. Beim  Erwachsenenstrafrecht  liegt die Höchststrafe bei 11 Jahren und drei Monaten.  Doch kein Urteil könne die Tat rückgängig machen, sagt der Vater von Marc-Aurel. Er erwartet daher:
Sascha Reisinger, Vater von Marc-Aurel
„Ehrlich gesagt nichts. Ich bin selber Polizist und weiß, was für Urteile gesprochen werden im Jugendrecht. Er darf sein Leben lang leben. Und was hat mein Sohn? Er hat wahrscheinlich lebenslang diese Einschränkung und da gibt’s keine Genugtuung oder was man sich wünscht oder was man sich erhofft.“
Für den Prozess hat das Landgericht Marburg noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte noch in diesem Monat fallen.