Mann soll Partnerin mit heißem Öl übergossen haben

Wir starten mit einer grausamen Tat. Ein Mann hat seine Partnerin schwer verletzt, weil er ihr – nach eigenen Angaben – einen Denkzettel für eine vermutete Affäre verpassen wollte. Er übergoss sie mit heißem Öl. Geschehen ist das im März diesen Jahres. Heute ist vor dem Landgericht Frankfurt das Urteil gegen den 51 jährigen Mann gefallen. Das Gericht verhängt eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

 

Siegfried K. muss für 4 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. Zudem muss er 50.000 Euro Schmerzensgeld und knapp 11.000 Euro Schadenersatz zahlen. Für die gefährliche Körperverletzung an seiner Partnerin, in den frühen Morgenstunden des 5. März 2025.  
Julian Becker, Reporter:
„Der Angeklagte hatte behauptet, dass er sich an die Tat selbst nicht erinnern könne, da er zuvor viel Alkohol getrunken hatte. Bei der Verküdnung des Urteils schildert die Richterin, dass sie davon ausgeht, dass Siegfried K. Olivenöl in einer Pfanne erhitzte und es anschließend über Gesicht und Oberkörper des schlafenden Opfers schüttete. Zuvor hat er im Schlafzimmer das Licht angemacht, um genau sehen zu können was passiert. Anschließend rief er den Notruf.“ 
Die Frau erlitt Verbrennungen auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche und eine Verletzung des Trommelfells. Sie kam nach dem Angriff auf die Intensivstation und musste zweimal operiert werden.
Zum Tatzeitpunkt waren der Künstler und die Musikerin 14 Jahre ein Paar. Während er selbst Beziehungen zu gleich mehreren Frauen pflegte, habe er – laut Richterin – hingegen die Affäre seiner Partnerin als „tief narzisstische Kränkung“ empfunden und sich anschließend in ein „paranoides Erleben“ hineingesteigert.  
Die Verteidigung geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat bereut. Sie habe ihn als sensible Person wahrgenommen, die, auch laut Zeugenaussagen, in keiner Weise gegen anderen Menschen gewalttätig gewesen sei. 
Olivia Ulbrich, Verteidigerin:
„Aber ich denke es braucht, wenn sich jemand über einen solche langen Zeitraum wie er zurückzieht und in dieser Fehlvorstellung lebt und die sich weiter manifestiert, braucht es doch eine ganze Weile, um das wieder sage ich mal realitätsnah alles so zu verarbeiten und wahrzunehmen, wie das vielleicht der unbeteiligte Betracht jetzt hier im Prozess getan hat.“ 
Die Staatsanwaltschaft wirft Siegfried K. eine Täter-Opfer-Umkehr während des Prozesses vor. 
Jasmin Waltinger, Staatsanwaltschaft Frankfurt:
„Ich habe beim Angeklagten nicht die, zumindest aus emotionaler Sicht, die Einsicht gesehen, dass er sich mit der Tat hinreichend auseinandergesetzt hat. Immer noch wird die Tat von ihm relativiert und er sieht sich eigentlich als das eigentliche Opfer hier der Straftat. Und er hat meiner Meinung nach sich immer noch nicht mit den Folgen auseinandergesetzt und wahrgenommen, was hier wirklich passiert ist.“ 
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will Revision einlegen, um insbesondere gegen das aus ihrer Sicht ‚relativ hohe Strafmaß‘ vorzugehen.