So will Hessen die Krankenhausreform umsetzen
Die Krankenhausreform wird die Krankenhauslandschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz verändern. Künftig ist genau festgelegt, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten darf. Aktuell können sich die Kliniken auf verschiedene Leistungen bewerben. Ob sie diese auch bekommen, entscheiden letztlich die Gesundheitsministerien der Länder. Die Grundlage dafür ist ein guter Plan. Und genau den hat Hessen als eines der ersten Bundesländer jetzt vorgelegt.
Das ist der Plan. Auf 263 Seiten zeichnet Gesundheitsministerin Diana Stolz ihre Vision einer zukunftsorientierten Krankenhauslandschaft in Hessen. Er skizziert, was wo in welchem Umfang gebraucht wird, um die Menschen im Land bestmöglich zu versorgen.
Diana Stolz (CDU), Gesundheitsministerin Hessen: „Und für uns bedeutet das, dass man im Notfall – egal, ob auf dem Land oder in der Stadt – schnell medizinische Versorgung erhält. Aber dass es, wenn es zum Beispiel um planbare Eingriffe geht, dass man dann bei den Spezialisten ist.“
Aus Sicht der hessischen Krankenhausgesellschaft ist der neue Krankenhausplan erstmals ein wirklicher Plan. Bislang habe das Land lediglich den Ist-Zustand beschrieben.
Prof. Christian Höftberger, Präsident Hessische Krankenhausgesellschaft: „Und jetzt haben wir zum ersten Mal – und ich glaube, das ist die gute Botschaft – tatsächlich eine Planung, die auf den Füßen steht einer nachhaltigen Überprüfung einer demographischen Entwicklung, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und die den Fortschritt der Medizin – Stichwort Ambulantisierung – berücksichtigt. Das ist zum ersten Mal eine nach vorne gerichtete und im Übrigen auch – wie Sie gehört haben – auch dynamisch angelegte Planung.“
Dynamisch heißt, dass der Krankenhausplan jederzeit angepasst werden kann. Sei es aufgrund von Änderungen am Bundesgesetz oder weil sich Bedarfe vor Ort verändern.
Dynamisch sei aber auch die Krankenhauslandschaft, sagt Christian Höftberger. Denn 80 Prozent der Kliniken in Deutschland schreiben aktuell rote Zahlen.
Prof. Christian Höftberger, Präsident Hessische Krankenhausgesellschaft: „Krankenhäuser sind nicht naturgesetzlich, gottgegeben, insolvenzfest. Wir sind Wirtschaftsbetriebe, wir zahlen genauso Strompreise wie jeder Privathaushalt. Wir kaufen das Brötchen für unsere Patienten für X Cent teurer ein.“
Krankenhäuser können ihre Einnahmen aber nicht beliebig steigern. Daher bestehe die Gefahr, dass noch einige Kliniken Insolvenz anmelden müssen, bevor die Reform 2027 greift.
Der neue Plan gebe den Krankenhäusern aber Perspektive und Planungssicherheit, sagt Diana Stolz.
Diana Stolz (CDU), Gesundheitsministerin Hessen: „Die Medizin macht wirklich Fortschritte und diesem Wandel müssen auch die Einrichtungen standhalten. Und insofern ist Wandel erstmal nichts schlechtes, sondern durchaus auch etwas Gutes für unsere Häuser. Und die Krankenhäuser wissen jetzt mit dem Plan, was wir sozusagen an Qualität auch von ihnen erwarten und sie können sich jetzt auf den Weg machen.“


