Lebenslange Haft nach Armbrust-Mord in Bad Zwesten

Urteil im Prozess um den tödlichen Schuss mit einer Armbrust in Nordhessen: Weil er  in einem Krankenhaus in Bad Zwesten eine Mitarbeiterin der Klinik mit einem Pfeil getötet hat, muss ein 59 Jahre alter Mann aus Bayern lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Auch am letzten Prozesstag schweigt der Angeklagte Jörg H. – das tatsächliche Motiv für seine Tat bleibt also weiterhin im Dunkeln. Das Gericht sieht es jedoch als erwiesen an, dass der 59jährige sein neun Jahre jüngeres Opfer Anfang Dezember vergangenen Jahres auf einem Krankenhausflur in Bad Zwesten heimtückisch ermordet hat. Bewaffnet mit einer Armbrust war er demnach auf das Klinikgelände vorgedrungen und hatte die 50jährige Krankenhausangestellte mit einem gezielten Schuss in die Brust getötet. Laut Zeugenaussagen soll er die Klinik nach dem tödlichen Angriff seelenruhig lächelnd verlassen und anderen Mitarbeitern noch den Mittelfinger gezeigt haben.

Christopher Posch, Anwalt der Nebenklage: „Das sind Dinge, die man wohl nie wird verstehen können. Entscheidend ist doch, was von diesem Verfahren ausgeht – nämlich ein Schuldspruch. Und zwar so, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Und es ist für uns auch ganz wichtig, für meinen Mandanten auch ganz wichtig, ein gewisses Maß an Sicherheit, das dann von diesem Urteil auch ausgehen soll. Für meinen Mandanten, aber auch für dessen Familie.“

Als Tatmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Erbstreitigkeiten zwischen Jörg H. und dem Bruder des Opfers. Dieser hatte eine Beziehung mit der Mutter von Jörg H. Er hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. Es folgte ein jahrelanger Streit, in dem der Jörg H. den Bruder des Opfers sowie dessen Familie mehrfach bedrohte. Eine forensische Gutachterin attestierte dem 59-Jährigen volle Schuldfähigkeit.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will Revision einlegen. Sie ist insbesondere nicht mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld einverstanden, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.