Prozess in Darmstadt: Totes Neugeborenes lag im Wäschekorb

Ein schockierender Fall wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt verhandelt. Es geht um die Tötung eines Säuglings – geschehen im vergangenen Dezember. Angeklagt ist die Mutter, die ihr Baby heimlich im Badezimmer zur Welt gebracht und anschließend getötet haben soll. Ebenfalls angeklagt ist der Vater des Kindes. Heute ist im Prozess vor dem Landgericht in Darmstadt das Urteil gefallen.

Vier Jahre und zehn Monate Jugendstrafe wegen Totschlags lautet das Urteil gegen die Angeklagte Laura G. Die Kammer geht davon aus, dass die zum Tatzeitpunkt 20-jährige Frau ihr neugeborenes Baby zuerst ersticken wollte  und es anschließend mit 36 Stichen mit einer Nagelschere in Brust, Hals, Gesicht und Schädel tötete. Das Motiv der Angeklagten: Sie habe  den Wunsch verspürt, dass ihr Leben wieder so wird wie vor der Geburt und aus Überforderung gehandelt.
Am Ende entscheidet die Kammer auf Totschlag und nicht auf Mord.
Marcel Becker, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Das ist eine Gesamtbetrachtung. Und im Endeffekt hat es nicht ausgereicht um ein Mordmerkmal anzunehmen der niederen Beweggründe, da hier letztendlich die krasse Eigensucht, die dafür notwendig gewesen wäre in diesem konkreten Fall nicht nachgewiesen werden konnte.“
Nach der Tötung des Säuglings soll die Angeklagte ihn in Handtücher gewickelt und in eine Plastiktüte gepackt haben. Gefunden wird das kleine Mädchen aber in einem Wäschekorb. Deshalb rückt auch Alessandro F., der Vater des Kindes in den Fokus der Ermittlungen und wird angeklagt. Während des Prozesses wendet sich für ihn aber das Blatt.
Nina Seeh, Reporterin in Darmstadt
„Eine Frage, die die Kammer beschäftigte und Herr F. belastete: Wie kam das getötete Kind in den Wäschekorb? Erst in der Hauptverhandlung bricht die Mutter der Angeklagten ihr Schweigen: Sie fand mittags nach ihrer Arbeit im Bad eine Plastiktüte mit blutbefleckten Handtüchern – ohne zu wissen, dass darin ein toter Säugling eingewickelt war. Sie lud die Handtücher in die Waschmaschine und fand erst nach der Wäsche das tote Kind und legte es in den Wäschekorb. Der Vorsitzende Richter sagte heute, diese Aussage habe zum vollumfänglichen Freispruch von Herr. F geführt und entschuldigte sich bei ihm für die ungerechtfertigte Untersuchungshaft. Was wirklich in den vier Stunden zwischen dem Beginn der Wehen und dem Wählen des Notrufs in der Wohnung passiert ist, kann in der Verhandlung nicht vollständig aufgeklärt werden. Denn die Angeklagte sagt, dass sie keine Erinnerung an die Tötungshandlung habe. Während der Urteilsverkündung weinen Frau G. und Herr F. und liegen sich im Anschluss an die Verhandlung noch kurz in den Armen, bevor die Angeklagte abgeführt wird.“
Das Urteil gegen Laura G. und Alessandro F. ist noch nicht rechtskräftig.