Notwehr oder Totschlag? Landgericht urteilt nach Messerstichen in Mainzer Park

Am Ostersonntag eskaliert im Mainzer Hartenbergpark ein Streit zwischen zwei Gruppen – am Ende stirbt ein Mann. Der Richter spricht von 37 Stichverletzungen. Ein Mann muss sich deshalb wegen Totschlags verantworten. Doch heute wird er vom Mainzer Landgericht freigesprochen.

Er habe aus Notwehr gehandelt, so das Urteil des Mainzer Landgerichts heute Morgen. Angeklagt wird der Ukrainer von der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags, sie fordert achteinhalb Jahre Haft. Doch die Strafkammer gibt der Verteidigung Recht, die auf Freispruch plädiert.
Reinhold Koch, Verteidiger
„Zu erwarten war das nicht. Das war ein Verfahren, was streitig verhandelt wurde. Die Anträge Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren völlig konträr. Ich gehe davon aus, dass der Mandant sehr erleichtert ist und auch eine sehr unruhige Nacht hinter sich gehabt hat für heute.“
Am Ostersonntag hätten sich die Gruppe um den 29-jährigen Ukrainer und die Gruppe um den Geschädigten im Mainzer Hartenbergpark getroffen. Dort sei es zum Streit und einer Prügelei gekommen, die vom späteren Opfer ausgegangen sei. So stellt es das Gericht heute dar. Zunächst  hätten sich die Gruppen wieder getrennt, bis der Geschädigte zurück gekommen sei, um seinen Bruder zu rächen. Er soll den Angeklagten aus dem Dunkeln heraus überraschend mit einem Aluminium-Rohr angegriffen haben. Dieser habe zur Verteidigung nach seinem Klappmesser gegriffen und im Kampf schnell und ungezielt zugestochen
Katharina Will, Pressesprecherin Landgericht Mainz
„In dem hier gelagerten Fall war die Besonderheit, dass er ein Messer eingesetzt hat, um sich zu verteidigen und es zu insgesamt 37 Stichverletzungen kam. Und sich dann natürlich die Frage stellt, ist eben genau der Einsatz von 37 Stichverletzungen erforderlich, um sich zu verteidigen. Und in dem Fall, kam die Kammer zum Ergebnis, dass es erforderlich war.“
Die Dynamik des Kampfes machte es dem Angeklagten nicht möglich, zurückhaltender zu stechen, da er sonst stark selbst gefährdet gewesen wäre, so der Richter.
Während der Hauptverhandlung habe der Angeklagte das Geschehen bedauert. Besonders tragisch sei laut Verteidigung, dass der Angeklagte an der Eskalation des Streits gar nicht beteiligt gewesen war.
Reinhold Koch, Verteidiger
„Es dürfte allgemein verständlich sein, dass auch der Angeklagte, der zwar hier berechtigt gehandelt hat gleichwohl mit dem Ergebnis leben muss, dass ein Mensch hier zu Tode gekommen ist. Und zwar durch seine Hand.“
Damit ist der Angeklagte nun wieder frei. Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird, hat sie noch nicht entschieden.