Verfassungsbeschwerde wegen Notfallversorgung
In den vergangenen 30 Jahren ist die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland um 30 Prozent gesunken. Besonders stark trifft das die Menschen in ländlichen Regionen – auch hier bei uns in Hessen und Rheinland. Jürgen Adler aus dem Kreis Cochem-Zell will das nicht länger hinnehmen. Der pensionierte Notarzt hält die medizinische Versorgung in der Region für massiv gefährdet und hat deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Ruhe in Frieden, Klinikum Mittelmosel. Fast 40 Jahre lang hat Notarzt Jürgen Adler seine Patienten hierher nach Zell gefahren. Doch seit Juli ist das Krankenhaus geschlossen. Die Räumlichkeiten werden jetzt als ambulantes Versorgungszentrum genutzt. Jürgen Adler hat dafür kein Verständnis.
Jürgen Adler, war Notarzt in Cochem-Zell
„Weil jetzt die Transporte deutlich länger sind. Wenn man bedenkt, wir brauchen nach Wittlich von hier aus zwischen 40-50 Minuten. Vorgegeben sind 30 Minuten. Da brauch man bei manchen Patienten erst gar nicht mehr loszufahren, sondern kann stattdessen direkt den Bestatter rufen.“
Jürgen Adler hält die Notfallversorgung im Kreis für unzureichend und hat Klage eingereicht. Zunächst beim Verwaltungsgericht Koblenz sowie in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Beide Gerichte haben die Klage abgewiesen. Verweisen darauf, dass es noch Krankenhäuser in Simmern, Cochem und Wittlich gibt.
Simmern und Cochem seien aber nicht für eine umfangreiche Behandlung von Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Patienten ausgestattet, bemängelt der Mediziner.
Und Wittlich sei für viele im Landkreis deutlich über eine halbe Stunde entfernt. Von Blankenrath, wo er selbst wohnt, fährt man nach Wittlich beispielsweise eine gute Dreiviertelstunde.
Für den ehemaligen Notarzt und seine Unterstützer steht fest: Wer in Cochem-Zell wohnt, habe im Ernstfall aktuell schlechtere Chancen auf Genesung.
Frank Klaus, Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück
„Es hilft nicht, dass er in ein Krankenhaus gebracht wird, sondern in ein geeignetes, das so ausgerüstet ist, dass bei diesen schweren Fällen das Krankenhaus auch adäquate Hilfe leisten kann. Und 28 Prozent der Bevölkerung im Kreis Cochem-Zell kann jetzt nur innerhalb dieser 30 Minuten-Frist zu einem geeigneten Krankenhaus gebracht werden. Der Rest hat eine Fahrzeit, die darüber hinausgeht. Und somit sprechen wir hier über eine erhebliche Lücke in der Notfallversorgung.“
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium will sich zu diesem Vorwurf nicht äußern. Teilt lediglich mit, dass das Innenministerium für das Rettungswesen zuständig sei.
Der Rettungsdienst sei allerdings nur „indirekt betroffen“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von 17.30 Sat.1 live mit. Da die Wege weiter würden, stehe ein zusätzlicher Krankenwagen zur Verfügung. Ansonsten falle die klinische Versorgung in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums.
Jürgen Adler und seine Mitstreiter geben nicht auf und haben Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Jürgen Adler, hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
„Ich bin gewohnt, dass, wenn ich mir irgendwas fester in den Kopf gesetzt habe, dass ich das dann auch bis zum Ende durchziehe. Selbst wenn ich hinterher, ein dummer Gesicht machen muss, dass es eben nicht so akzeptiert wurde wie ich mir das vorgestellt habe.“


