E-Roller-Wurf in der Silvesternacht – Prozess wegen versuchten Mordes
Ein Sekundenbruchteil entschied über Leben und Tod: In der letzten Silvesternacht sorgten junge Männer in Frankfurt für Entsetzen. Sie sollen einen E-Scooter von einer Brücke auf ein Polizeiauto geworfen haben. Versuchter Mord – sagt die Staatsanwaltschaft. Heute hat der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht begonnen.
Seit fast einem Jahr sitzen Rayan I., Marcelo K. und Aycan Cristian B. nun schon in Untersuchungshaft – denn die Vorwürfe gegen die zum Tatzeitpunkt 16, 17 und 18 Jahre alten Angeklagten wiegen schwer: In der vergangenen Silvesternacht sollen sie am Frankfurter Nordwestzentrum fünf Polizeibeamte in akute Lebensgefahr gebracht haben, nachdem sie sich zuvor auf einer Fußgängerbrücke getroffen hatten.
Mert Karagüllü, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Der zum Tatzeitpunkt 16jährige Angeklagte soll hierbei einen ca. 30 Kilogramm schweren E-Roller von der Brücke auf den darunter hindurchfahrenden Streifenwagen geworfen haben, der den Streifenwagen im Bereich der Windschutzscheibe traf und dabei auch stark beschädigte. Deshalb wird den Angeklagten zur Last gelegt, den Tod der Insassen des Streifenwagens zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.“
Bei dem Angriff wurden zwei der fünf Polizeibeamten im Streifenwagen durch Splitter leicht verletzt – hätte der Elektroroller die Windschutzscheibe nur ein paar Zentimeter tiefer getroffen, wäre die Sache wohl weniger glimpflich ausgegangen. Deshalb müssen sich zwei der drei angeklagten Jugendlichen nun wegen versuchten Mordes vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts verantworten – der dritte steht wegen besonders schweren Landfriedensbruchs vor Gericht. Bei einer Verurteilung drohen den beiden Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Jugendhaft.
Ulrich Endres, Verteidiger von Marcelo K.
„Sie wissen, dass das Jugendstrafrecht ein Erziehungsstrafrecht ist und kein Vergeltungsstrafrecht. Das heißt mit anderen Worten: Wir müssen sehen – wie haben sich die Jugendlichen und Heranwachsenden bisher in der Jugendhaft entwickelt. Man darf das auch auf keinen Fall verniedlichen. Das ist kein Dummer-Jungen-Streich, sondern das war eine, wenn er es denn war, schwere Tat.“


