Baby getötet und in Kühltruhe versteckt: Sechs Jahre Haft
Eine grausame Tat oder doch ein Unfall? Eine 35-jährige Frau soll ihr neugeborenes Baby getötet und anschließend in eine Tiefkühltruhe gelegt haben, um das Geschehene zu vertuschen. Erst zwei Jahre später wird das tote Kind zufällig von einer Nachbarin entdeckt. Heute Morgen ist am Landgericht Fulda das Urteil gefallen.
Gegensätzlicher könnten die Plädoyers nicht sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen eines besonders schweren Falls des Totschlags. Die Verteidigung dagegen plädiert auf Freispruch mit der Begründung, dass weder ein vorsätzliches noch ein fahrlässiges Tötungsdelikt zweifelsfrei nachweisbar wäre.
Das Landgericht Fulda sieht das anders und verurteilt die zweifache Mutter Monika Z. zu sechs Jahren Haft. Eine Verurteilung wegen Totschlags, allerdings in einem minderschweren Fall, weil die Angeklagte nicht vorbestraft sei, und ein Teilgeständnis abgelegt habe. Außerdem sei sie überfordert gewesen, da ihr Lebensgefährte keine weiteren Kinder wollte.
Bettina Stade, Landgericht Fulda
„Aufgrund einer von ihr zu diesem Zeitpunkt ausweglosen Situation schlug die Angeklagte den Säugling willentlich und wissentlich entweder mit einem flächigen Gegentand gegen den Kopf, oder schleuderte das Kind gegen einen Gegenstand, oder fügte ihm einen erheblichen Tritt zu.“
Durch die Misshandlung erleidet das neugeborene Mädchen einen Schädelbruch und eine Hirnverletzung. Laut Gutachten stirbt es innerhalb der ersten Stunde der Geburt.
Carsten Praeg, Reporter in Fula
„Bereits vor dem Urteil scheint die Angeklagte den Tränen nahe zu sein, während der Urteilsbegründung tupft sie sich ein paar Tränen weg, ansonsten starrt sie regungslos vor sich hin. Während des Prozesses hatte sie ihre Aussage geändert. Mal brachte sie ihr Kind in einem Keller zur Welt, mal auf einer öffentlichen Toilette. Mal sei das Baby bereits bei der Geburt tot gewesen, mal sei sie mit ihm gegen einen Tisch gestolpert. Bis zuletzt beteuert die Angeklagte ihre Unschuld.“


