Prozess um Besetzung der Dondorf-Druckerei

Mit einem Spezial-Einsatz-Kommando räumt die Polizei in Frankfurt vor knapp zwei Jahren eine besetzte ehemalige Druckerei. Die Hausbesetzer hatten gegen einen möglichen Abriss des historischen Gebäudes demonstriert. – Letztlich blieb die frühere Dondorf-Druckerei bestehen. Die Hausbesetzer aber, müssen sich nun vor Gericht verantworten. Heute ist ein erstes Urteil gefallen.

Kundgebung heute Morgen vor dem Amtsgericht in Frankfurt, rund 30 Demonstranten kritisieren den ersten Prozess. Die Initiative „Die Druckerei“ kann nicht nachvollziehen, dass einerseits etwa die Stadtpolitik den Erhalt der Druckerei lobe, während andererseits die Aktivisten vor Gericht stehen.
Sascha, Initiative „Die Druckerei“
„Dass wir dafür bestraft werden sollen, obwohl andererseits ein großer Teil der Stadtgesellschaft jetzt total feiert, dass das Gebäude erhalten wurde. Das ist der Grund, warum wir besetzt haben. Weil es abgerissen werden sollte und dagegen haben wir protestiert mit unserer Besetzung.“
Im Dezember 2023 hatte die Initiative für knapp eine Woche die leerstehende Druckerei besetzt, die einst der im Nationalsozialismus enteigneten jüdischen Familie Dondorf gehörte. Das Gebäude wird von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität verwaltet, ein möglicher Abriss stand im Raum. Dazu kommt es nach anhaltenden Protesten nicht, inzwischen ist die Kunsthalle Schirn für zwei Jahre eingezogen. Die Initiative selbst soll Räume im zweiten Stock erhalten. Zeitgleich muss sich heute einer der Druckerei-Besetzer vor Gericht verantworten. Der 28-Jährige räumt die Tat ein, kritisiert aber wie sein Verteidiger, dass es überhaupt zum Prozess kommt.
Florian Muhs, Verteidiger
„Der Strafantrag ist für die Polizei nötig, um das Gebäude zu räumen, das ist dann ja auch durchgeführt worden. Im Anschluss an die Räumung kann man natürlich den Strafantrag zurücknehmen. Was in den letzten 15 Jahren an der Universität – ist ja nicht die erste Besetzung, die an der Universität stattfindet – dann doch der Standard gewesen ist.“
Das Interesse am Prozess ist groß. Rund 20 Demonstranten drängen sich in den kleinen Gerichtssaal, ein weiteres Dutzend wartet auf dem Gang.
Carsten Praeg, Reporter in Frankfurt
„Während der Verhandlung ist es unruhig, es gibt Zwischenrufe, die Richterin muss zur Ordnung rufen. Und sie betont: Die Goethe-Uni musste Strafanträge stellen, um sich im Falle etwa von verletzten Hausbesetzern rechtlich abzusichern. Und Hausfriedensbruch sei nun mal eine Straftat, die geahndet werden muss.“
Der Angeklagte wird zu einer Strafe von 2.100 Euro verurteilt. 60 Tagessätzen a 35 Euro, damit gilt er nicht als vorbestraft. Nun sollen bis zu 30 weitere Prozesse folgen.