Mann soll Frau mit Armbrust erschossen haben – Prozessauftakt in Kassel

In Nordhessen ist ein Streit um ein Erbe eskaliert – mit tödlichem Ende. Im Dezember letzten Jahres erschießt ein Mann im Schwalm-Eder-Kreis eine Verwandte mit einer Armbrust. Heute war Prozessauftakt vor dem Landgericht Kassel.

Die Klinik in Bad Zwesten. Hier ereignet sich am 04. Dezember 2024 die tödliche Attacke. Gegen 15:00 stürmt Jörg H. mit einer Armbrust bewaffnet in den Empfangsbereich und gibt aus nur wenigen Metern Entfernung einen gezielten Schuss auf Melanie N. ab.
Die 50 Jährige Krankenhaus-Mitarbeiterin erliegt trotz Wiederbelebungs-Versuchen ihren schweren inneren Verletzungen.
Eine Tat, die Jörg H. zuvor auch im Internet auf seiner Facebook-Seite mehrfach angekündigt haben soll.
Andreas Thöne, Staatsanwaltschaft Kassel
„Es konnte aufgeklärt werden, dass es seit Jahren einen Streit gibt. Zwar nicht zwischen dem Angeklagten und der getöteten Frau, aber zwischen dem Angeklagten und dem Bruder der getöteten Frau. Die Erkenntnisse, die die Strafverfolgungsbehörden gewonnen haben, lassen den Schluss zu, dass er möglicherweise glaubte, um sein Erbe gebracht worden sein von dem ja neuen Lebensgefährten seiner Mutter. Das ist der Bruder der getöteten Frau.“
Offensichtlich ein lange schwelender Streit, der zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu einem Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen geführt hat. Sie geht davon aus, dass sich der Angeklagte mit der Tat am Bruder der Getöteten rächen wollte.
Der 58-jährige Jörg H. schweigt heute vor Gericht, wo er dem Bruder des Opfers gegenüber sitzt. Dieser erhofft sich im Laufe des Prozesses Antworten.
Christopher Posch, Anwalt der Nebenklage
„Aus Sicht der Nebenklage ist es wichtig, dass dieses Verfahren erst mal Klarheit bringt. Warum, wieso, weshalb ist das passiert. Dass man gegebenenfalls auch mit diesen Dingen in gewisser Weise abschließen kann. Dass man für sich persönlich auch damit klarkommt. Und dass am Ende natürlich auch eine Verurteilung des Angeklagten steht, das ist auch ganz klar.“
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet.