Fernis stellt Strafverfolgungsbilanz vor
Wie steht es um die Kriminalität vor Ihrer Haustüre? Wie sicher leben die Menschen in Rheinland-Pfalz? Das sind Fragen, auf die die rheinland-pfälzische Strafverfolgungs-Statistik heute eine Antwort gibt. Und zwar eine ziemlich positive. Denn die Zahl der verurteilten Straftäter hierzulande ist weiter gesunken. Doch es gibt einzelne Bereiche, die dem Justizminister trotzdem Sorgen bereiten.
So haben sich zum Beispiel Verurteilungen wegen Volksverhetzung 2024 nahezu verdreifacht und auch die Strafurteile wegen Verbreitung von Propaganda erhöhten sich um 66 Prozent. Doch auch den Anstieg der Verurteilungen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sieht Justizminister Philipp Fernis mit Sorge. Hier wurden im letzten Jahr 626 Personen verurteilt und damit fast 100 mehr als noch im Vorjahr.
Philipp Fernis (FDP), Justizminister RLP
„Das muss nicht bedeuten, dass es auch mehr Fälle gab, sondern das ist ein Deliktsfeld, von dem wissen wir aus der kriminologischen Forschung, dass diese Taten häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Und das kann auch damit zusammenhängen, dass es ein verändertes Anzeigeverhalten, eine veränderte Anzeigebereitschaft gibt. Dass sage ich ganz offen: dass ist das was ich mir wünsche, weil das Wissen darum, dass solche Taten geschehen, die häufig nicht angezeigt werden, das beschäftigt mich schon sehr.“
Fast alle anderen Deliktformen, wie Jugendkriminalität, Vermögens- oder Verkehrsstraftaten haben die Justiz 2024 hingegen seltener beschäftigt als in den Jahren zuvor. Ein positives Signal für den Minister.
Philipp Fernis (FDP), Justizminister RLP
„Die Anzahl der Verurteilungen ist zurückgegangen. Das deckt sich ja mit dem Trend der rückläufigen Straftaten auch in der polizeilichen Kriminalstatistik. Das heißt, man kann zunächst einmal sagen: Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. Die Mehrzahl der Verurteilungen entfällt auch weiter auf einfache Diebstahlsdelikte, einfache Betrugsdelikte, das was man so als Ebay-Betrug kennt, um ein greifbares Beispiel zu nehmen, Straftagen im Straßenverkehr, Unfallflucht, auch Trunkenheitsfahrt. Das wird alles zu Recht verfolgt, aber es sind zum Glück eben keine schweren Straftaten.“


