Neue Anklage im AWO-Skandal

Vor knapp sechs Jahren erschüttert ein gigantischer Skandal die hessische Arbeiterwohlfahrt. Betroffen sind vor allem die AWO in Frankfurt und Wiesbaden. Im Raum stehen Vorwürfe wie Vetternwirtschaft, Auszahlung überhöhter Gehälter und Misswirtschaft. Heute hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage wegen Untreueverdachts erhoben.

Die Aufarbeitung des AWO-Skandals geht in die nächste Runde. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft drei ehemaligen Hauptverantwortlichen 262 Straftaten vor, unter anderem Betrug und Bestechung.  Einer der Angeklagten ist der frühere Geschäftsführer der AWO Frankfurt, Jürgen Richter. Er wurde bereits im Oktober 2023 zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt 1,8 Millionen Euro verurteilt. So auch seine Frau Hannelore Richter. Sie war bis Anfang 2020 Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft klagt heute auch sie an, außerdem einen damaligen stellvertretenden Geschäftsführer.
Dominik Mies, Staatsanwaltschaft  Frankfurt
„Den Angeschuldigten werden insgesamt über 260 Straftaten vorgeworfen. So sollen sie unter anderem Scheinverträge abgeschlossen haben, darüber hinaus sollen sie unberechtigter Weise Kreditkartenzahlungen vorgenommen haben, Kassenentnahmen getätigt haben und auch weitere unberechtigte Zahlungen getätigt haben.“
Die Staatsanwaltschaft beantragt zusätzlich auch die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro. Der Anwalt von Jürgen Richter bezeichnet die Anklage als „sehr mutig“. So seien darin teils Vorwürfe enthalten, die vor anderen Gerichten bereits geklärt worden seien.
Der AWO-Skandal beschäftigt die Gerichte schon seit sechs Jahren. Es hat bereits mehrere Urteile gegeben. Darunter auch eine Geldstrafe gegen den ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme. Die heutige Anklageerhebung ist für die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Schwerpunkt  in der juristischen Aufarbeitung der AWO-Affäre. Das Landgericht Frankfurt entscheidet jetzt darüber, ob der Fall  vor Gericht verhandelt wird.