Diskussion über neues Bestattungsgesetz
Verstorbene Verwandte auf dem Friedhof besuchen, das könnte in Rheinland-Pfalz bald nicht mehr die einzige Möglichkeit sein, seinen Liebsten nahe zu sein. Denn das Bestattungsgesetz soll nach mehr als 40 Jahren modernisiert werden. Die katholische Kirche blickt skeptisch auf die Gesetzesreform.
Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes sieht unter anderem vor, dass die Friedhofspflicht entfällt. Verstorbene sollen auch in den großen Flüssen im Land oder im heimischen Garten bestattet werden können. Auch Beerdigungen in einem Seidentuch – wie es vor allem bei muslimischen Bestattungen Brauch ist – sollen ohne Sondergenehmigung erlaubt sein. Für all diese Fälle ist vorher eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen notwendig.
Laut dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch ist eine Reform des Bestattungsgesetzes längst überfällig.
Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz
„Wir haben heute schon fast 80 Prozent der Menschen oder der Angehörigen, die sich gegen eine Sargbestattung und für die Einäscherung entscheiden. Und erst da setzen wir an. Wir möchten Menschen erlauben, auch individuelle Wünsche zu berücksichtigen, zum Beispiel indem die Asche nicht in einer Urne auf dem Friedhof beerdigt wird, sondern im heimischen Garten verstreut werden kann. Ich finde, das ist nur zeitgemäß, auch da die individuellen Wünsche zu berücksichtigen.“
Eine Einstellung, die auch Bestatter Thomas Wendel aus Ockenheim teilt. Er moniert, dass Menschen ihre Verwandten teilweise im Ausland bestatten lassen, weil die gewählte Methode in Deutschland nicht legal ist.
Thomas Wendel, Bestatter
„Alle Nachbarländer haben viele Freiheiten, die wir hier aktuell nicht haben, was auch zu Unmut führt zum Teil bei Angehörigen. Von daher ist grundsätzlich das eine gute Idee, wenn wir ein neues Bestattungsgesetz dann auch kriegen.“
Schärfste Kritiker des Gesetzesentwurfs sind die Kirchen im Land. Sie befürchten, dass durch das Entfallen der Friedhofspflicht ein öffentlich zugänglicher Ort zum Trauern für die Hinterbliebenen wegfallen könnte. Außerdem sehen sie die Totenruhe in Gefahr, wenn Privatpersonen beispielsweise die Asche ihrer Verwandten mit nach Hause nehmen. Heidi Müller forscht seit vielen Jahren zum Thema Trauer und Bestattung. Sie sagt: Die Gesellschaft verändert sich und damit auch die Ansprüche an die Bestattung.
Dr. Heidi Müller, Trauerforscherin
„Erstens: internationale Studien zeigen, dass es positiv ist, wenn die Wünsche der Hinterbliebenen oder der verstorbenen Person Anerkennung finden. Nichts anderes würde das neue Gesetz machen, nur noch besser als das alte. Zweitens: Es ist ja nicht so, als würden jetzt von heute auf morgen Dutzende Wahlmöglichkeiten auftauchen und Familien können sich nicht einigen. Die Wahlmöglichkeiten gab es ja schon vorher. Die haben sich ja schon vorher langsam und ein bisschen erweitert. Und auch da haben Familien es geschafft, sich zu einigen und einen Kompromiss zu finden.“


