Missbrauch in Uniklinik? – Prozess gegen Pfleger beginnt
Am Frankfurter Landgericht ist heute der Prozess gegen einen ehemaligen Krankenpfleger gestartet. Er soll drei Frauen mit Medikamenten beruhigt und deren bewusstlosen Zustand dann ausgenutzt haben. Mindestens eines der Opfer soll er sexuell missbraucht haben. Doch vieles ist bis heute noch gänzlich ungeklärt.
Die Vorwürfe gegen Gean G. wiegen schwer. Unter dem Vorwand, Kanülen zu spülen, soll er den jungen Frauen ein Sedierungsmittel gespritzt haben. Eine der Frauen landet anschließend auf der Intensivstation.
Staatsanwältin Nickel, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Konkret soll er im Frühjahr und Sommer 2023 allen drei Geschädigten sedierende Mittel verabreicht haben, sowie eine der Geschädigten in sexueller Absicht berührt haben.“
Einem der mutmaßlichen Opfer soll der Angeklagte im benommenen Zustand an die Brust gefasst haben.
Gean G. bestreitet die Vorwürfe. Er habe nur ärztliche Anordnungen befolgt und die Kanülen der Patientinnen vorschriftsmäßig gespült. Auch den Vorwurf des sexuellen Übergriffs weist er zurück.
Nina Seeh, Reporterin in Frankfurt
„Während der Verlesung der Anklage wirkt Gean G. insgesamt ruhig und gelassen. Zur anwesenden Nebenklägerin, einem der mutmaßlichen Opfer, vermeidet er aber jeden Blickkontakt. Nach dem Verlesen der Anklage verlässt die Zeugin dann sichtlich aufgelöst den Saal. Bei der anschließenden Befragung von Gean G. kommt es danach zu weiteren Verzögerungen wegen Verständigungsproblemen. So passen seine Antworten manchmal nicht zu den gestellten Fragen und er verstrickt sich in Widersprüchen zum mutmaßlichen Tatgeschehen.“
Der Krankenpfleger hatte seit 2019 an der Uniklinik Frankfurt in der Pflege gearbeitet. Nach der Bekanntgabe der Vorwürfe wurde der Angeklagte fristlos entlassen. Nun drohen ihm auch strafrechtliche Konsequenzen.
Staatsanwältin Nickel, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Für die gefährliche Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor und für den sexuellen Übergriff in der angeklagten Form eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.“


