Zivilverfahren zum Fall der getöteten Luise
Fast zweieinhalb Jahre ist es her, dass die Leiche der zwölfjährigen Luise im Landkreis Altenkirchen im Norden von Rheinland-Pfalz gefunden wurde. Zwei ihrer Mitschülerinnen – zum Zeitpunkt der Tat 12 und 13 Jahre alt – hatten zugegeben das Mädchen erstochen zu haben. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte darüber ausgelöst, ob die Straf-Mündigkeit von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden sollte. Nach wie vor gilt aber: Wer jünger als 14 Jahre alt ist, ist schuldunfähig. Einen Strafprozess gibt es deshalb nicht. Luises Familie will sich damit nicht abfinden – und klagt nun in einem Zivilverfahren auf Schmerzensgeld.
Der Gerichtssaal am Koblenzer Landgericht bleibt heute leer. Anders als bei einem Strafprozess, müssen die Beklagten in einem Zivilverfahren nicht persönlich erscheinen. Die mutmaßlichen Täterinnen sind heute per Video zugeschaltet. Die Öffentlichkeit wird von diesem Teil der Verhandlung zum Schutz der Beschuldigten ausgeschlossen.
Jochen Alfes vertritt heute Luises Familie.
Jochen Alfes, Anwalt von Luises Familie
„Den Klägern geht es sehr schlecht. Die sind alle drei nach wie vor in traumatologischer Behandlung. Die Eltern seit Anfang an, die Schwester von Luise hat erst gedacht, sie kriegt das irgendwie selbst verbacken. Das hat sie gemerkt, dass das nicht klappt. Sie ist jetzt auch bis auf weiteres, alle drei in Behandlung.“
Luises Familie verklagt die beiden Mädchen auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 160.000 Euro. Einerseits für den Verlust, den sie als Angehörige erlitten haben, andererseits für die Schmerzen, die Luise vor ihrem Tod erleiden musste.
Eva Maria Kahn, Gerichtssprecherin Landgericht Koblenz
„Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen, ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden. Für die Höhe von Schmerzensgeld sind die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz. Für diese Fragen kann sich das Gericht auch sachverständiger Hilfe bedienen.“
Die zwei Schülerinnen haben gestanden, Luise am 11. März 2023 erstochen zu haben. Chatprotokolle belegen außerdem, dass die beschuldigten Mädchen geplant hatten, ihre Freundin zu töten. Sie hatten sich mit Luise verabredet und zunächst versucht, sie mit einer Plastiktüte zu ersticken. Weil sie sich gewehrt habe, hatten sie Luise daraufhin mit 74 Messerstichen getötet. Ihre Leiche wird in einem Waldstück bei Betzdorf im Landkreis Altenkirchen gefunden.
Weil die beiden Mädchen zum Zeitpunkt der Tat unter 14 Jahre alt sind, können sie nicht strafrechtlich belangt werden.
Jochen Alfes, Anwalt von Luises Familie
„Das kann man als Nichtbetroffener und Jurist nachvollziehen. Aber wenn man betroffen ist und der Staat sagt, wir können da nichts tun, das ist frustrierend. Mit 12 oder 13 weiß jedes Kind, dass man einen anderen nicht töten darf.“


