Lange Haftstrafen für Geldautomatensprenger
Am Frankfurter Landgericht ist heute das Urteil gegen sechs junge Männer gefallen, die gleich serienweise Geldautomaten gesprengt haben sollen. Dabei ging es erstmals in einem solchen Prozess auch um die Frage, ob die Angeklagten für ihre gefährlichen Taten auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden können. Denn bei mindestens zwei Geldautomatensprengungen hätten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft zumindest billigend in Kauf genommen, dass durch ihr Handeln auch Menschen zu Schaden kommen.
13 Jahre und 9 Monate Haft für den Hauptangeklagten – seine fünf Mittäter müssen zwischen 5 und 11 Jahre hinter Gitter: Damit endet in Frankfurt ein aufsehenerregender Prozess, der für die sechs jungen Männer aus den Niederlanden und Marokko auch noch schlimmer hätte ausgehen können. Denn verurteilt werden die Geldautomaten-Sprenger nur wegen des Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion, nicht aber wegen versuchten Mordes. Die empfindlichen Haftstrafen hält die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem für angemessen.
Georg Ungefuk, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
„Geldautomatensprengungen sind keine Kavaliersdelikte, bei denen es um Adrenalin, Geschwindigkeit, schnelle Autos geht. Man muss diese Straftaten als das benennen, was sie sind: Nämlich Sprengstoffanschläge im öffentlichen Raum, die zu erheblichen Gefahren für unbeteiligte Menschen führen können – und zu schweren Schäden.“
Bei der Frage, ob auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt, ging es unter anderem um diesen Anschlag auf eine Bank in der Bad Homburger Fußgängerzone im Januar 2023. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Angeklagten dabei billigend in Kauf genommen, dass bei ihrer Spreng-Aktion auch Passanten oder Hausbewohner ums Leben kommen. Das sieht das Gericht anders: Zum einen, weil die Explosion nicht ausgereicht habe, die Statik des Gebäudes zu gefährden – zum anderen, weil bislang bei keiner Geldautomaten-Sprengung in Deutschland Menschen zu Schaden kommen seien. Die langen Haftstrafen seien dennoch angemessen: Wegen der hohen kriminellen Energie der Angeklagten – aber auch um klarzumachen, dass organisiertes Verbrechen in Deutschland keine Zukunft habe.
Ulrich Endres, Verteidiger
„Die Kammer hat ja keinen Hehl daraus gemacht, dass sie hier exemplarische Strafen verhängt. Das ist ganz klar. Was für uns wichtig war, dass der erklärte Wille der Generalstaatsanwaltschaft durchziehend den versuchten Mord zur Verurteilung zu bringen, bei der Kammer auch nicht auf Gegenliebe gestoßen ist. Es sind drakonische Strafen, keine Frage.“


