Unterwegs mit der Autobahnpolizei Wiesbaden Teil 2

Heute hat das Statistische Landesamt in Hessen die Verkehrsunfallzahlen von 2024 veröffentlicht. Und die zeigen: Es hat mehr als 19.000 Mal auf Hessens Straßen gekracht. Die häufigsten Ursachen von Unfällen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, sind zu wenig Abstand und zu schnelles Fahren. Um die Straßen sicherer zu machen ist die Wiesbadener Autobahnpolizei unterwegs – im Visier: Raser und Drängler. Und wir haben sie dabei begleitet. Hier ist Teil 2 unserer Serie.

Manuel Breuer und Pascal Meireis unterwegs auf der Autobahn. Mit dem zivilen Polizeifahrzeug verfolgen sie gerade einen grünen Porsche, der viel zu schnell unterwegs ist und auch noch drängelt.
„Da war, glaube ich, kurz die Lichthupe. 120 km/h erlaubt. Fahrzeug entfernt sich schnell. 151. Jetzt haben wir 170, 180 Tacho. Fahrzeug entfernt sich stark. 186, 88 Tacho. Werte sind plausibel, zieht voll hinterher. 203, 204 bei GPS.“
Den Verstoß zeichnen die Polizisten auf Video auf. Der Fahrer wird angehalten.
Jetzt heißt es: „Bitte folgen! Polizei!“
„Ich muss mich ein bisschen beeilen, ich muss einen Flieger kriegen. Ähm, was habe ich gemacht?“ – „Herr [anonymisiert], wir haben im Fahrzeug eine Videokamera und können das Verkehrsgeschehen auf Video dokumentieren. Zum einen sind sie uns aufgefallen, weil sie in den vorausfahrenden Fahrzeugen zu dicht aufgefahren sind.“ – „Ja, weil ich mich verfahren hatte, deshalb.“ – „Sie fahren zu dicht auf, weil Sie sich verfahren haben?“ – „Ja, nein.“ – „Als Sie dann Platz hatten, hatten wir geschwindigkeitsbegrenzte Zone, 120 km/h waren erlaubt, da sind sie mit über 200 km/h gefahren, in der Spitze.“ – „Ich hab wirklich dann gepennt.“ – „Heißt, wahrscheinlich müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.“
Um dem Fahrer sein Fehlverhalten aufzuzeigen, wird ihm das Video vorgespielt.
„Hier sind Sie uns jetzt erst mal aufgefallen. Und das sind Sie. Das ist das Fahrzeug vor Ihnen. 120 kmh sind ab da erlaubt.“ – „Ja, habe ich nicht gesehen.“ – „Jetzt ist da noch ein Fahrzeug vor Ihnen. Der fährt jetzt rüber und jetzt können Sie mal hier gucken auf die Geschwindigkeit.“
Ein bis zwei Monate Fahrverbot. Der Fahrer zeigt sich aber einsichtig.
„Da muss ich auch nichts beschönigen. Ich habe geschlafen, ich habe das Schild nicht gesehen und das habe ich gemacht. Dumm gelaufen.“
Oder besser gesagt: Glück gehabt – denn mehr als 3000 Menschen sind im letzten Jahr in Hessen zu Schaden gekommen, weil zu schnell gefahren wurde. Rasen gehört somit zu den häufigsten Unfallursachen. 67 Personen starben deshalb auf Hessens Straßen.
Manuel Breuer, Polizeihauptkomissar
„Wenn wir hier die Chance haben, ihnen das Video zu zeigen, wenn sie zugänglich dafür sind, dann erschrecken sie sich meistens über ihre eigene Fahrweise. Das ist auch der Grund, warum ich das so gerne mache und sehr wichtig finde, den Leuten direkt nach dem Verstoß ihre eigene Fahrweise zu erklären. Der war für die Geschwindigkeit, für den massiven Verstoß wirklich sehr einsichtig. Das habe ich so selten erlebt.“
Nicht ganz so gravierend ist der Verstoß, den die Fahrerinnen dieses BMW begehen. Trotzdem werden sie angehalten.
„Wir halten Sie an wegen Ihrer getönten Seitenscheiben.“ – „Was ist das?“ – „Sie haben Folie auf der Scheibe. Das darf nicht sein.“ – „Ah ja.“ – „Diese Sonnenschutzfolie, die Sie da haben.“ – „Meine Freund von Türkei gemacht.“ – „Ich habe mir das schon fast gedacht. Das ist leider nicht erlaubt in Deutschland. Ich brauche den Personalausweis, bitte. Den Fahrzeugschein und den Führerschein.“
In Deutschland ist es nicht erlaubt die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben abzudunkeln.
Pascal Meireis, Autobahnpolizei Wiesbaden
„Es ist natürlich so, dass jemand, der getönte Seitenscheiben hat, gerade bei Nacht möglicherweise deutlich schlechter sieht, gerade beim Abbiegen – Fußgänger, Fahrradfahrer – und somit das Unfallrisiko erhöht ist.“
Und deshalb müssen die Autofahrerin und ihre Beifahrerin die Tönungsfolie noch vor Ort entfernen. Das Abziehen dauert – gelingt aber schließlich.
Dennoch – im schlimmsten Fall droht der Fahrerin ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Die genaue Strafe wird von der Bußgeldstelle festgelegt.
„Sie bekommen einen Brief nach Hause. Okay. Auf Wiedersehen.“
Auf ein Wiedersehen hoffen die Autobahnpolizisten natürlich nicht, denn das bedeutet; sie haben ihren Job gut und die Straßen wieder sicherer gemacht.
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Und wenn Sie sich den ersten Teil unserer Miniserie „Unterwegs mit der Wiesbadener Autobahnpolizei“ nochmal anschauen wollen, dann können sie das gerne tun, in unserer Mediathek auf 1730live.de. Und morgen gibt’s dann noch Teil 3 hier bei uns.