Landtag will gegen extremistische Mitarbeiter vorgehen
Vor einem Monat hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – also als aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung arbeitende Partei. Auch wenn die Behörde diese Aussage bis zu einem Gerichtsurteil erst mal nicht weiter öffentlich wiederholen wird, zeigt sich längst, dass die Demokratie durch die extremen politischen Ränder unter Druck steht. In Rheinland-Pfalz laufen konkrete Planungen, den Landtag gegen Demokratiefeinde zu schützen. Heute wurde dort ein Gesetzentwurf vorgestellt, der vorsieht, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten den staatlichen Geldhahn zuzudrehen.
Ein Gesetz, das eine Vorreiterrolle hätte. Rheinland-Pfalz wäre das erste Bundesland, in dessen Parlament Verfassungsfeinden staatliche Gelder entzogen würden.
Hendrik Hering (SPD), Landtagspräsident Rheinland-Pfalz
„Ich hätte nie gedacht, dass Demokratie in diesem Maße in Gefahr ist. Seit einigen Jahren habe ich das Gefühl, wie das 1933 passieren konnte. Deswegen von mir auch die klare Entschlossenheit, das in eigener Verantwortung, was ich tun kann, dass Demokratie wehrhaft ist, verteidigt werden kann, das heißt im Jahr 2025 auch solche Handlungen vorzunehmen. Ich glaube, man muss das tun, um aufrichtig zu sein.“
Aktuell steht jeder Fraktion ein gesetzlich geregelter Grundbetrag von gut 75.000 Euro im Monat zu, je nach Mitgliederanzahl der Fraktion erhöht sich die Summe, hinzu kommt ein Oppositionszuschlag. Für was die Fraktionen ihr Geld ausgeben und wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen, entscheiden sie selbst.
Außerdem können sich Landtagsabgeordnete jährlich bis zu 55.000 Euro für Mitarbeiter, die sie bei der parlamentarischen Arbeit unterstützen, von Steuermitteln erstatten lassen.
Zukünftig sollen Mitarbeiter laut Gesetzentwurf alle zwei Jahre durch Verfassungsschutz und Landeskriminalamt auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden. Bei verfassungsfeindlichen Beschäftigten könnte dann eine Erstattung verweigert, bei Fraktionen könnte der Betrag entsprechend verringert werden.
Hendrik Hering (SPD), Landtagspräsident Rheinland-Pfalz
„Wenn man einer verbotenen Organisation angehört oder wenn man wegen Staatsschutzdelikten in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist. Oder wenn man einer rechts- oder linksextremistischen Organisation angehört und in aktiver Weise die Demokratie bekämpft, dann gilt man als unzuverlässig und wird zukünftig nicht mehr vom Landtag als Mitarbeiter eines Abgeordneten oder einer Fraktion bezahlt werden.“
Die AfD kritisiert das geplante Gesetz und bezeichnet die beteiligten Behörden und Geheimdienste als instrumentalisiert.
Jan Bollinger (AfD), Fraktionsvorsitzender Landtag Rheinland-Pfalz
„Unsere Mitarbeiter stehen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wenn jemand ein Demokratieproblem hat, dann ist es der Landtagspräsident Hering. Wir werden das weitere Verfahren genau beobachten und behalten uns rechtliche Schritte explizit vor.“
Der wissenschaftliche Dienst des Landtags, der den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Wie viele Mitarbeiter verfassungsfeindlich gesinnt sein könnten, kann der Landtagspräsident nicht sagen, schließt aber überraschende Prüfergebnisse, wie beispielsweise Spionage nicht aus.
Hendrik Hering (SPD), Landtagspräsident Rheinland-Pfalz
„Wir schränken damit nicht die Chancengleichheit ein, sondern wir sagen, innerhalb der Verfassung, der anerkannten Spielregeln haben wir Chancengleichheit. Wir akzeptieren nicht, dass die Demokratie ihre Feinde selbst finanzieren muss. Wir sind eine wehrhafte Demokratie, das haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes uns auch als Auftrag auferlegt, wehrhaft zu sein.“