Hohe Haftstrafe für falsche Ärztin

Sie hatte sich jahrelang als Narkoseärztin ausgegeben und in einer Klinik Patienten behandelt. Doch ihre Approbationsurkunde war eine Fälschung, die Frau war gar keine Ärztin. Wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen war sie deshalb vor drei Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung teilweise auf, es kam zum Revisions-Prozess. Heute ist am Kasseler Landgericht das Urteil gefallen.

 

15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung ohne Todesfolge in zehn Fällen. So lautet das heutige Urteil, das somit milder ausfällt als nach dem ersten Prozess. Die Entscheidung des Gerichts entspricht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Martin Gerhard, Staatsanwaltschaft Kassel
Insbesondere ist zu begrüßen, dass trotz langer Untersuchungshaft aus Sicht der Staatsanwaltschaft weiterhin die Haft-Fortdauer angeordnet worden ist also die Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft verbleibt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ausgeurteilte Strafe von 15 Jahren das maximal mögliche bei zeitiger Freiheitsstrafe ist. Also der Strafrahmen vollständig ausgeschöpft wurde, was das besondere Gewicht und auch den Unwert der Taten verdeutlicht.“
Die heute 54 Jahre alte Frau hatte mit falschen Zeugnissen unter anderem in dieser Klinik in Fritzlar im Schwalm-Eder-Kreis gearbeitet. Dort war sie seit Ende 2015 als Ärztin tätig, ab 2016 als Anästhesistin. Etwa 500 Patienten versetzte sie in Narkose. Die falsche Ärztin hatte sich ihr medizinisches Wissen angelesen und ansonsten offenbar lediglich eine Ausbildung als Heilpraktikerin. Im ersten Prozess hatten psychologische Gutachter sie als voll schuldfähig beschrieben. Der Bundesgerichtshof hob die erste Verurteilung wegen Mordes auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah.
Martin Gerhard, Staatsanwaltschaft Kassel
Die zentrale Frage des Falles, ob ein Tötungsvorsatz gegeben sei, ließ sich auf Basis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht bejahen. Die Kriterien, die der Bundesgerichtshof vorgegeben hat, ließen sich so lange Zeit nach den Taten – wir reden hier inzwischen von 8-9 Jahren nach den zu Grunde liegenden Taten – nicht mehr genügend klären. Viele Zeugen konnten sich nicht mehr im Detail erinnern, so dass die einzelfallbezogenen Feststellungen nicht zu treffen waren. Weshalb die Kammer aus Sicht der Staatsanwaltschaft zurecht den Tötungsvorsatz verneint hat.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage kündigte heute an, erneut Rechtsmittel einlegen zu wollen.