Detektiv spürt Blaumacher auf
Über 19 Tage haben Arbeitnehmer im vergangenen Jahr bei der Arbeit im Durchschnitt gefehlt, weil sie krank waren. Für die Unternehmen ist das ein erheblicher Kostenfaktor. Und nicht immer glauben Arbeitgeber ihren Angestellten, dass die wirklich krank sind. Dann wenden sie sich an Dirk Schindowski aus dem Westerwald. Der Detektiv, der den Blaumachern auf der Spur ist.
Durch den Verkehrsspiegel hat Dirk Schindowski alles im Blick. Unauffällig und höchst konzentriert ist der Detektiv mitten in der Observation einer krankgemeldeten Frau – im Auftrag eines Unternehmens.
Dirk Schindowski, Detektiv
„Wir müssen jetzt fokussiert sein, egal wie lang es dauert und schauen da oben in den Verkehrsspiegel, um die Zielperson letztendlich mit dem Zielfahrzeug aufzunehmen und sagen zu können, es fährt nach links oder rechts und wir hängen uns sofort hinten dran.“
Nur wenig später ist es soweit: Der schwarze Opel Astra fährt vorbei und Schindowski nimmt die Verfolgung auf. Für Schindowski purer Stress, denn er darf das Auto weder aus dem Blick verlieren, noch zu auffällig sein.
Dirk Schindowski, Detektiv
„Jetzt haben wir auch richtig Glück, es ist einer zwischen uns, genauso soll es sein. Idealerweise sind wir nicht direkt hinter dem Zielfahrzeug, sondern sehen das Zielfahrzeug vor uns. Jetzt schauen wir mal, wo die Reise hingeht.“
Die Reise geht einen Ort weiter, in einen Supermarkt. Wenig später kommt die beobachtete Frau wieder heraus, mit einem Einkauf. Klar ist schonmal: Sie nutzt ihre Krankschreibung nicht, um hier schwarz zu arbeiten. Die Fahrt geht weiter und endet an einem Freibad. Ob die Frau aber tatsächlich blau macht oder wirklich krank ist, kann der Detektiv anhand einer einzigen Observation nicht beurteilen.
Dirk Schindowski, Detektiv
„Ich habe hier die Situation, dass ich übermitteln würde, es wurden normale Tätigkeiten gemacht wie Einkaufen und man ging einer Freizeitbeschäftigung nach.“
Diese Szene heute haben wir nachgestellt. In einem echten Fall würde der Arbeitgeber und gegebenenfalls das Gericht über Konsequenzen für den Arbeitnehmer entscheiden, sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde. Der Arbeitgeber könne die Beweise des Detektivs auch vor Gericht vorlegen. Entscheidend sei allerdings, dass Detektive wie Schindowski Persönlichkeitsrechte wahren und nur Aufträgen nachgehen, wenn der Arbeitgeber einen gut begründeten Verdacht vorbringen kann.
Prof. Peter Wedde, Arbeitsrechtler Universität Frankfurt
„Bauchgefühl reicht nicht. Wenn ein Arbeitgeber sagt, da hat nun einer mehrfach eine Krankmeldung eingereicht und mir hat irgendwer zugetragen, der hat in Wirklichkeit in der Zeit seiner Frau beim Einrichten ihres Bistros geholfen, da hat ihn jemand gesehen und das ist jemand, der glaubwürdig ist, dann ist das ja tatsächlich ein durch Tatsachen begründeter Verdacht, dann kann er einen Detektiv einschalten. Zweite Voraussetzung ist allerdings, der Verdacht muss so schwerwiegend sein, dass er auch ne außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.“