Prozess gegen mutmaßlichen Fluchthelfer
Dieser Fall hat die Öffentlichkeit in Atem gehalten: Vor zwei Jahren ist ein verurteilter Mörder bei einem Ausgang in Germersheim in der Pfalz geflohen. Erst neun Monate später konnte er gefasst werden. Ein guter Freund soll ihm bei der Flucht geholfen haben. Er wurde vor 3 Monaten verurteilt, jetzt verhandelt das Gericht die Berufung.
Zweieinhalb Jahre wegen Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung. Dafür wurde der Angeklagte Oleg J. bereits vor drei Monaten verurteilt. Weil er einem verurteilten Mörder bei der Flucht aus der Haft geholfen haben soll.
Marcel Gassan, Reporter
„Die Geschichte klingt wie aus einem Film: Der Verurteilte Mörder Alex P. sitzt seit über 10 Jahren im Gefängnis. Bei einem Routine Ausgang trifft er seine Familie und flieht: Er entkommt den Beamten und wird erst neun Monate später in der Republik Moldau wieder festgenommen.“
Laut Anklage soll der verurteilte Mörder Hilfe bekommen haben: Vom guten Freund Oleg J. Um ihn geht es heute. Er soll den Geflüchteten mit dem Auto nach Tschechien und Polen gefahren haben.
Das bestreitet Oleg J. jetzt in der Berufung des Prozesses. Er sagt, er fuhr alleine nach Tschechien und hat erst dort seinen geflohenen Freund getroffen.
Daniel Schmitz, Verteidigung
„Das Ziel ist es hier ganz klar einen Freispruch zu erwirken. Also er hat ja angegeben, dass er den Geflüchteten erst im Ausland getroffen hat. Das wäre unschädlich also das ist nicht verboten und er bestreitet, dass er in diese Fluchtpläne involviert war oder dabei geholfen hat.“
Das Gericht muss jetzt unter anderem die Frage klären, ob der Angeklagte den geflohenen Mörder zur Flucht geholfen hat. Für die beiden gibt es heute ein Wiedersehen vor Gericht: Alex P. sagt heute als Zeuge aus.
Marcel Gassan, Reporter
„Streng bewacht von mehreren Beamten betritt der verurteilte Mörder den Gerichtssaal. Er besteht darauf, der einzige zu sein, der Verantwortung trage. Er habe alleine seine Fußfessel entfernt, sei alleine nach Tschechien gefahren und habe erst dann den Angeklagten in Tschechien getroffen. Die beiden kennen sich aus ihrer gemeinsamen Zeit im Gefängnis. Sie seien wie Brüder füreinander. Den Angeklagten treffe keine Schuld.“