Lebenslage Haft für Mord in Rüsselsheim

Vor etwas mehr als einem Jahr wird in Rüsselheim ein Mann auf offener Straße niedergeschossen und stirbt kurz danach im Krankenhaus. Opfer und Täter sollen sich aus dem Drogenmilieu gekannt haben. Heute ist in Darmstadt das Urteil gefallen.

Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Kelmend M. wegen Mordes. Das Darmstädter Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 41-Jährige seinen Bekannten heimtückisch und gezielt erschossen hat. Laut Anklage sollen sich die beiden Albaner unter anderem wegen Kokainhandels in Rüsselsheim gestritten haben.
Carsten Praeg, Reporter in Darmstadt
„Der Angeklagte verfolgt das Urteil mit regungsloser Miene. Im Prozess hatte er gesagt, er wollte die Sache nur verbal klären. Heute vor dem Urteil gezeigte Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen aber, dass die ersten Schüsse direkt fallen, kaum dass das Opfer ein Café verlassen hat.“
Insgesamt sechs Schüsse feuert der Angeklagte binnen einer halben Minute aus einem Revolver ab und verfolgt sein Opfer bis in einen Hinterhof an der Rüsselsheimer Waldstraße, auch das zeigen Überwachungsaufnahmen und die Spurensicherung. Der letzte Schuss trifft den anderen Mann tödlich. Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem flüchtigen Schützen. Kelmend M. wird per europäischem Haftbefehlt gesucht und schließlich in Schweden festgenommen. Vor Gericht gesteht er die Tat, bestreitet aber eine Tötungsabsicht. Im Vorfeld soll ihm der andere Mann im Streit einen Teil des Ohrläppchens abgetrennt haben, scheinbar wollte Kelmend M. seinen Ruf im Rüsselsheimer Drogenmilieu wiederherstellen.
Elena Beyer, Staatsanwältin Darmstadt
„Maßgeblich soll gewesen sein, dass er sich durch diese Bissverletzung am Ohr erheblich in seiner Ehre verletzt gesehen und die Tat begangen hat, um seine Ehre wiederherzustellen. Im Rahmen der Hauptverhandlung war es aber nicht möglich, dieses Motiv vollständig aufzuklären. Der Angeklagte selbst hat angegeben, dass er sich dauerhaft bedroht gefühlt hat. dass er in gewisser Weise entmenschlicht wurde.“
Laut Angeklagtem habe sich sein Opfer in der Rüsselsheimer Szene wie ein Pate aufgeführt, gegen den er sich hätte verteidigen müssen. Der Verteidiger  von Kelmend M. hatte deshalb auf Totschlag plädiert. Dem folgt das Darmstädter Landgericht heute nicht. Es sei klar erwiesen, wer bei der Bluttat Verfolger und wer Verfolgter war.