Mutmaßlicher Axtmörder vor Gericht

Im vergangenen Sommer finden Polizisten Leichenteile an zwei verschiedenen Orten in Kassel. Es stellt sich heraus, dass es sich dabei um einen als vermisst gemeldeten Bulgaren handelt. Des Mordes verdächtigt wird sein Mitbewohner. Er soll ihn mit einer Axt getötet und dann zerstückelt haben.

Heimtückischer Mord. So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft, die heute vor dem Landgericht Kassel verlesen wird. Der 29- jährige Rusi D. soll seinen Mitbewohner im Schlaf mit mehreren Axtschlägen getötet haben, weil er angeblich eine Affäre mit der Freundin des Angeklagten hatte. Anschließend soll der Bulgare sein Opfer – ebenfalls Bulgare – in mehrere Teile zerstückelt und diese an zwei Orten im Stadtgebiet versteckt haben.
Stephan Schwirzer, Staatsanwaltschaft Kassel
„Aufgrund eines Zeugenhinweises wurde in einem Waldstück ein Leichenteil gefunden. Ein weiteres Leichenteil wurde in dem Gelände der ehemaligen Bundesgartenschau aufgefunden. Dem war ein Hinweis des Angeklagten über seinen Verteidiger, auf einen möglichen Ablageort vorausgegangen.“
Im Laufe des ersten Prozesstages lässt sich der Angeklagte zu der Tat ein und gesteht, seinen 26-jährigen Mitbewohner getötet zu haben. Dabei räumt er auch ein, mindestens zweimal auf den Kopf des Opfers eingeschlagen zu haben. Danach habe er Füße, Hände und Kopf abgetrennt. An das meiste könne er sich aber nicht mehr erinnern, weil er vor der Tat verschiedene Drogen genommen hatte. Außerdem habe er seinen Mitbewohner nicht im Schlaf sondern während eines Streits getötet.
Marcus Mauermann, Verteidiger
„Aus meiner Sicht der Dinge ist es so, dass der Mandant ganz klar betont hat, dass das originäre Motiv, was die Staatsanwaltschaft vorwirft, – nämlich Eifersucht – nicht der Grund war für die Tötungshandlung. Sondern dass er ganz klar zum Ausdruck gebracht hat: Es gab eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Rahmen er glaubte, er würde vom Geschädigten auch angegriffen werden.“
Er habe sich also nur verteidigen wollen. Im Prozess tritt die Mutter des Opfers als Nebenklägerin auf. Was der Angeklagte heute aussagt: aus Sicht der Nebenklage unglaubwürdig.
Christopher Posch, Anwalt der Nebenklage
„Ich gehe davon aus, dass es sich so zugetragen hat, wie die Anklage das auch formuliert hat. Ich nehme dem Angeklagten, das, was er heute im Rahmen seiner Erklärung – aber dann auch nochmal insbesondere auf Nachfrage – erklärt hat, nicht ab. Abgesehen davon gibt es jetzt auch mittlerweile schon durch die Nachfragen deutliche Widersprüche.“
Die beiden Bulgaren hatten zur Tatzeit bereits sechs Monate zusammen gewohnt und kannten sich schon mehrere Jahre. Sie seien gute Freunde gewesen. Die Tat bedaure Rusi D. sehr. Ihm droht jetzt eine lebenslange Haftstrafe.