Einigung bei Bezahlkarte für Asylbewerber

Wer in Deutschland Asyl beantragt, bekommt Geld – zum Beispiel, um Lebensmittel zu kaufen oder um eine Unterkunft zu bezahlen, so steht es im Grundgesetz. 441 Euro sind das für eine volljährige Person pro Monat, 196 Euro davon sind sogenanntes Taschengeld. Damit dieses Geld beispielsweise nicht ins Ausland überweisen wird, sollte die sogenannte Bezahlkarte flächendeckend kommen – und das eigentlich schon im Sommer 2024. Während es in Hessen vor allem noch an technischen Feinheiten hakt, hing es in Rheinland-Pfalz an unterschiedlichen Auffassungen darüber, was genau mit der Karte bezahlt werden darf und was nicht. Heute gab es nach wochenlangem Ringen endlich eine Einigung.

Geld überweisen. Das machen viele Menschen schnell und praktisch online.
Was darf online bezahlt werden und was nicht?  In Bezug auf die Bezahlkarte für Geflüchtete haben die kommunalen Spitzenverbände darüber lange mit dem rheinland-pfälzischen Integrationsministerium gerungen.
Heute dann die Einigung.
Andreas Göbel, Geschäftsführer Landkreistag Rheinland-Pfalz
„Uns war sehr wichtig, dass es keine allgemeine Überweisungsfunktion bei der Bezahlkarte geben soll. Weil die Bezahlkarte, damit ist ja eine restriktive Wirkung verbunden. Wenn ich aber das Geld der Bezahlkarte auf das eigene Konto überweisen könnte, dann läuft die Bezahlkarte leer und deshalb ist es uns heute gelungen, eine Einigung mit der Ministerin zu finden, dass diese allgemeine Überweisungsfunktion nicht möglich ist.“
Überweisungen sind also nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise um Miete, Strom oder ein Deutschlandticket zu bezahlen.
Integrationsministerin Katharina Binz wollte lediglich Überweisungen ins Ausland verbieten. Das hätte den Kommunen Aufwand erspart, sagt sie, denn:
Katharina Binz (Bündnis 90/Die Grünen), Integrationsministerin Rheinland-Pfalz
„Jede einzelne IBAN, auf die überwiesen wird, muss freigeschaltet werden dann jeweils in der Kommune durch die Leistungsbehörde dort. Es gibt eine Handvoll, also es sind wirklich ganz wenige, von Überweisungen, wo man weiß, okay, das können wir schon von Landesseite aus einstellen, dass die schon freigeschaltet sind. Über diese Liste werden wir uns dann auch noch verständigen gemeinsam mit den Kommunen. Aber alles weitere ist dann Sache der Kommunen.“
Für die kommunalen Verwaltungen bedeutet die Einführung der Bezahlkarte also zunächst mehr Bürokratie.
Lisa Diener, Geschäftsführende Direktorin Städtetag Rheinland-Pfalz
„Das ist aus unserer Sicht aber akzeptabel, weil das Ziel der Bezahlkarte damit erreicht werden kann. Das ist mehr Arbeit, das können wir nicht leugnen, aber das Ziel der Sache ist damit erreicht und damit sehen wir auch eine Motivation und auch eine Akzeptanz, diese Arbeit zu leisten.“
Mit der Bezahlkarte kann auch Bargeld abgehoben werden. In 13 von 16 Bundesländern gibt es dafür ein monatliches Limit von 50 Euro pro Person. Rheinland-Pfalz setzt das Limit bei 130 Euro, wobei jede Kommune selbst eine Höchstgrenze bestimmen darf.
Unverständlich aus Sicht der größten Oppositionspartei im Land, der CDU.
Dirk Herber (CDU), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
„Einen Flickenteppich sollten wir unbedingt vermeiden. Was die Bargeldabhebung angeht, haben wir 13 von 16 Bundesländern die Obergrenze 50 Euro. Hier allein auszuscheren, halte ich für einen Fehler. Wenn man dann noch innerhalb des Landes unterschiedliche Abhebegrenzen hat, dann schafft das mit Sicherheit eine Fluktuation. Die Leute gehen dahin, wo sie am meisten bekommen und das müssen wir vermeiden.“
Katharina Binz verteidigt den rheinland-pfälzischen Sonderweg.
Katharina Binz (Bündnis 90/Die Grünen), Integrationsministerin Rheinland-Pfalz
„Wir wollen einfach vermeiden, dass in den Kommunen Unsicherheiten auftreten, dass auch Fälle auftreten, wie wir sie in anderen Bundesländern schon hatten, dass auch Sozialgerichte entschieden haben, dass 50 Euro zu wenig sein können und dass von Leistungsfall zu Leistungsfall eigentlich dann unterschiedliche Höhen dann festgelegt werden müssen.“
Die heutige Einigung bezeichnen alle Beteiligten als wichtigen Meilenstein. Damit die Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz bis Ende Juni flächendeckend zur Verfügung steht, müssen noch einige Weichen gestellt werden. Mit einem Jahr Verspätung könnte dann aber endlich gut werden, was lange währt.