Clan-Mitglieder wegen Menschenraubs angeklagt
Der berüchtigte „Remmo-Clan“ beschäftigt mit organisierter Kriminalität immer wieder die Ermittler und Justizbehörden hierzulande. So auch in Frankfurt: Vor dem Landgericht müssen sich drei mutmaßliche Clan-Mitglieder verantworten, die mit Folter Geld erpresst haben sollen. Heute ist das Urteil gefallen.
Zehn Monate auf Bewährung für die Angeklagten, versteckt hinter Tierfutterpackung und Regenponcho. Die Vorwürfe wogen schwer: Gemeinschaftliche räuberische Erpressung mit Gewaltanwendung. Zwei der beiden mutmaßlichen Clan-Mitglieder sollen den Ehemann ihrer Schwester unter Folter zu einer Zahlung gezwungen haben.
Carsten Praeg, Reporter
„Das Verzwickte: Es war letztlich eine reiner Indizienprozess. Die Angeklagten sollen ihr Opfer, den da bereits getrennt lebenden Ehemann der Schwester und Vater von zwei gemeinsamen Kindern, in einer Frankfurter Wohnung überwältigt und mit Panzertape gefesselt haben. Dann sollen sie ihn unter Folter zur Überweisung von 10.000 Euro gezwungen haben. Die mutmaßliche Foltermethode: Das berüchtigte Waterboarding.“
Viermal sollen sie ihrem Opfer ein Küchentuch aufs Gesicht gelegt und Wasser darüber geschüttet haben. Bei dieser Foltermethode bekommt man unter Todesangst das Gefühl, zu ertrinken. Das Opfer ist heute nicht anwesend und lässt über seine Anwältin ausrichten, dass er als Ehemann die Aussage verweigere. Am Tattag im Herbst 2023 hatte er noch bei der Polizei Anzeige erstattet. Ob er inzwischen unter Druck gesetzt wurde, ist nicht bekannt. Dem Berliner Remmo-Clan werden neben Drogenhandel und Geldwäsche auch Schutzgelderpressung und Einschüchterung von Zeugen zugerechnet. Immer wieder kommt es zu Großrazzien gegen den Familien-Clan. Doch auch ohne Zeugenaussage im Frankfurter Prozess reichen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Indizien für eine Verurteilung aus.
Rajib Matin, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Insbesondere das erhebliche Verletzungsbild des Geschädigten. Die Tatsache, dass er gefesselt worden ist.“
Die Verteidigung sagt hingegen: Im Zweifel für den Angeklagten.
Benjamin Wenzel, Verteidiger
„Unserer Meinung nach kann das nicht nachgewiesen werden, dass wirklich so eine Foltermethode passiert ist. Des Weiteren sehen wir es auch nicht so, dass es hier einen geldlichen Zusammenhang gibt.“