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Schweitzer nimmt Bund in die Pflicht — Sondererlaubnis für Krähen-Abschuss — Verstärkte Kontrollen an „Car Friday“

Schweitzer nimmt Bund in die Pflicht
Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer ist der Bund dazu verpflichtet, bei der geplanten Begrenzung der ständig steigenden Sozialkosten in den Kommunen zu helfen. Laut Schweitzer liegt die Kostenexplosion ausnahmslos an den Gesetzen des Bundes. Sie hätten die Ausgaben für die Jugend- und Eingliederungshilfe sowie für das Bürgergeld nach oben getrieben. Das sei nicht nur ein Problem in Rheinland-Pfalz, sondern in allen Flächenländern. Ohne den Bund könne die Kostenspirale nicht gestoppt werden.
Sondererlaubnis für Krähen-Abschuss
In Rheinhessen dürfen ab heute die eigentlich geschützten Saatkrähen abgeschossen werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt zunächst für Zuckerrübenfelder, ab Ende Mai dann auch für Kirschplantagen. Dabei gelten strenge Auflagen. So dürfen nur Menschen mit gültigem Jagdschein schießen. In Naturschutzgebieten ist der Abschuss verboten. Die zuständige Genehmigungsdirektion SGD Süd begründet die Sondererlaubnis mit den enormen Schäden, die die Vögel im vergangenen Jahr in der Landwirtschaft angerichtet haben. In der Obstregion Rheinhessen sei ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden.
Verstärkte Kontrollen an „Car Friday“
Die Polizei in Hessen wird am Karfreitag die traditionellen Treffen der Auto-Tuning-Fans ins Visier nehmen. Der Feiertag wird in der Szene auch „Car Friday“ genannt.  Dabei kommt es häufig zu Lärmbelästigungen durch getunte Motoren und Verkehrsverstößen bis hin zu illegalen Autorennen.
Abmoderation:
Er drängte sich mit seinem Auto in eine Sicherheitskolonne, fuhr unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände und umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Rollfeld: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch ist ein Mann vor dem Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.500 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 50-Jährige, der während der Tat im Mai 2023 unter Drogen stand und nur bedingt schuldfähig war, hatte im Gerichtssaal Reue gezeigt und gelobte Besserung.