Lebenslange Haft für Eltern wegen Mordes an Tochter
Im vergangenen Sommer wird am Rheinufer in Worms die Leiche eines 15-jährigen Mädchens gefunden. Schnell kommt der Verdacht auf, dass die Eltern für den Mord an ihrer eigenen Tochter verantwortlich sein könnten. Das Tatmotiv: Durch ihren Lebenswandel habe die Tochter ihr Leben verwirkt und dem Ansehen der afghanischen Familie in der Gemeinschaft geschadet. Sie sei für ihre Eltern unbequem geworden. Heute ist vor dem Mainzer Landgericht ein Urteil gegen die Eltern gefallen.
Für den Mord an ihrer eigenen Tochter sind die Angeklagten Hasan und Maryam M. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellt außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung verzögert.
Felix Bohlender, Landgericht Mainz
„Die besondere Schwere der Schuld begründet das Gericht damit, dass zwei Mordmerkmale erfüllt seien. Zum einen die Heimtücke als objektives Mordmerkmal, als auch die niedrigen Beweggründe als subjektives Mordmerkmal. Und darüber hinaus gab es noch zu verstehen, dass die Entscheidung darauf gründet, dass die Angeklagten eben ihre Tochter loswerden wollten.“
Wegen des Drogenkonsums und anderer Verfehlungen der Tochter, sei es in der Familie in der Vergangenheit immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Das Ansehen in der afghanischen Gemeinde sei dadurch gesunken, so die Angeklagten. Das führte laut der Urteilsbegründung dazu, dass die Eltern die Tochter „wegschaffen“ wollten. Die Mutter verabreichte ihr zunächst ein Betäubungsmittel. Am Rheinufer in Worms-Rheindürkheim würgt der Vater seine Tochter dann bis zur Bewusstlosigkeit und ertränkt sie anschließend im Rhein. Im Laufe des Prozesses hat der Vater diese Vorwürfe bereits eingeräumt. Das harte Urteil, mit dem das Gericht auch die Forderungen der Staatsanwaltschaft übertrifft, kommt für die Rechtsanwälte der Angeklagten überraschend.
Christian Zinzow, Anwalt Hasan M.
„Der Staatsanwalt hat ja gestern in seinem Plädoyer sehr ausführlich begründet, warum er vom Mord ausgeht, warum er vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgeht, warum er keine Schwere der Schuld sieht und keine niedrigen Beweggründe und das war für mich auch überzeugend gewesen und mit diesem Urteil war von daher doch schon ein Überraschungsmoment vorhanden.“Victoria Koch, Anwältin Maryam M.
„Sie wirkte deutlich belastet. Sie hat geweint während der Urteilsverkündung und wir werden das dann jetzt auch im Anschluss nochmal besprechen.“