Auswirkungen der Wahlrechts-Reform

Morgen konstituiert sich der neue Bundestag. 630 Abgeordnete werden dann im Parlament sitzen. Rund 100 weniger als im letzten Bundestag. Der Grund: Die Wahlreform, die die Ampelregierung beschlossen hatte. Eine umstrittene Reform, denn sie hat dazu geführt hat, dass einige Direktkandidaten ab morgen nicht im neuen Bundestag sitzen, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. Warum? Wieso? Hier kommt die Erklärung.

Dass der Bundestag wieder kleiner werden soll, darüber sind sich eigentlich alle einig. Wie diese Reduzierung erreicht werden soll, darüber allerdings nicht.
Fest steht: Mit der Erststimme wird der Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme die Partei. Die Zahl der Zweitstimmen legt fest, wie viele Mandate einer Partei zustehen.
Bis jetzt galt: Wer seinen Wahlkreis gewann, zog automatisch in den Bundestag ein. Wenn eine Partei mehr Direktmandate holte als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustanden, durfte sie diese Direktmandate trotzdem behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür „Ausgleichsmandate“. Das hat den Bundestag so aufgebläht.
Bei dieser Wahl war das jetzt anders. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, ddann gingen die Kandidaten mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus.
Die Folge: 23 Kandidaten gewannen ihren Wahlkreis und ziehen trotzdem nicht in den Bundestag ein.
In Rheinland-Pfalz waren das die Sieger aus den Wahlkreisen Mainz, Ludwigshafen/Frankenthal und Trier.
In Hessen waren gleich fünf Wahlkreise betroffen: Schwalm-Eder, Frankfurt I und II, Groß-Gerau und Darmstadt. Alles Bewerber der CDU.